Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

III.1907: Erste Siebnerkommission und Resolution des Landtages zur Justizreform319 1.Historischer Hintergrund320 a) Erste Siebnerkommission, Bericht und Antrag320 b) Debatte und Abstimmung322 c) Resolution des Landtages zur Justizreform und deren  prozessökonomische Quintessenz323 d) Gutachten Josef Peers325 e) Immediateingabe an den Landesfürsten325 f) Fürstliches Handbillett 1908 zur Justizreform327 2.Rechtspolitische Ziele329 a) Unter Wahrung der staatlichen Selbständigkeit sowie der Justizhoheit des Landesfürsten ...330 b) ... eine Prozessökonomisierung333 3.Prozessökonomische Überlegungen im Bericht und in der Landtagsdebatte334 a) Auseinandersetzung mit den Vorschlägen Peers336 aa) Öffentlichkeit, Mündlichkeit, freie Beweiswürdigung und inländische Zweitinstanz336 bb) Zustimmung der Kommission337 b) Neues Verfahren nach österreichischem Vorbild338 c) Gerichtsorganisation342 aa) Zweiter Landrichter?342 bb) Inländische zweite Instanz343 d) Einsparung an Prozesskosten und längerfristige volkswirtschaftliche Reflexwirkung345 4.Ergebnis350 § 8Prozessökonomie in der Ausarbeitung der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1909 bis 1912353 I.1911: Gesetzesentwürfe Gustav Walkers als Grundlage356 1.Historischer Hintergrund358 a) Beauftragung und Person Walkers358 b) Eingang im Landtag359 c) Die Gestalt der Entwürfe361 d) Rezeption und Anpassungen363 265 
Dritter Teil: Inhaltsverzeichnis
	        

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