4.Welche
prozessökonomischen Besonderheiten wurden angesichts des liechtensteinischen Staates, seiner Verhältnisse, seiner Rechts- ordnung usw. dazumal in der liechtensteinischen Zivilprozessord- nung von 1912 berücksichtigt? b)Thematischer Rahmen: Prozessökonomie Um den thematischen Rahmen der Untersuchung abzustecken, muss vorab im Groben geklärt werden, was die herrschende Lehre unter «Prozessökonomie» versteht. Es muss sich gestützt hierauf für die Untersuchung eine zuverlässige, offen genug gehaltene Arbeitshypo- these des Phänomens der Prozessökonomie gewinnen lassen, da sich unter «Prozessökonomie» Verschiedenes fassen und verstehen lässt und vielerorts auch Verschiedenes darunter gefasst und verstanden wird. Einen genauen Überblick über den Stand der Forschung zur zivilpro- zessualen Prozessökonomie, welcher für den thematischen Rahmen der vorliegenden Untersuchung ebenfalls hilfreich ist, bietet sodann unten ein eigener
Abschnitt.32 aa)Herrschende Terminologie – eine kurze Analyse Als genereller Ausgangspunkt für die Überlegungen, was unter Prozess- ökonomie zu verstehen ist, kann die folgende Passage aus der Politik des Aristoteles herangezogen werden. Es geht dabei im Sinne der (antiken) praktischen Philosophie ganz allgemein um das Verhältnis von
Zweck und Mitteln beim menschlichen Handeln,33 wobei kombinatorisch vier Konstellationen denkbar sind: (1) richtiger Zweck, aber falsche Mittel; (2) falscher Zweck, aber richtige Mittel; (3) falscher Zweck und falsche Mittel; (4) richtiger Zweck und richtige Mittel.34 Aristoteles erblickt in der letzten Konstellation für die praktische Betätigung den Schlüssel für jeglichen Erfolg. Denn nur wo ein wohlerwogener Zweck besteht und dieser mit angemessenen Mitteln verfolgt wird, kann das Handeln erfolgreich sein. Mit anderen Worten bedarf es einer sinnvollen Über- einstimmung zwischen dem vorgängig gewollten und beabsichtigten 27
II. Zielsetzung 32Siehe unten unter § 2/I. 33Siehe Bächli/Graeser, S.233–236 (s. v. «Ziel»); Gigon, Grundprobleme, S.154–161, besonders S.159f. 34Gigon, Anmerkungen, S.379 m. w. N.