prozessökonomischen Ziele massgeblich.11 Je mehr prozessökonomische Mechanismen wörtlich übernommen werden konnten, umso eher würde natürlich die Rezeption der prozessökonomischen Vorlage unter den Gesichtspunkten der Systematik, Konsistenz und Kohärenz gelingen. Umgekehrt war die Rezeption sämtlicher Vorschriften im exakten Wort- laut aber nicht unabdingbare Voraussetzung, um die Prozessökonomie rezeptiv aufzugreifen. Vielmehr galt es, sie eben gerade nicht als sakro- sankte, unabänderbare Vorlage aufzufassen, sondern sie ihren Zielen nach umzusetzen, «im übrigen aber es der Landesgesetzgebung anzu- vertrauen, die
einzelnen Vorschriften entsprechend den örtlichen Ein- richtungen und Zuständen angemessen abzufassen.»12 Genau diese Form der «autonomen Rezeption», das heisst unter Anpassung an die staatli- chen Gegebenheiten des rezipierenden Staates, herrschte im Fürstentum Liechtenstein zwischen 1843 und 1920 und – wie Klein empfahl – die Rezeption der österreichischen Zivilprozessordnung wurde einer ihrer Paradefälle.13 II. Erfordernis autonomer Nachbildung und besonderer Anpassungen Ausgehend von prozessökonomischen Zielen, die es zu rezipieren gilt, verfällt der Gesetzgeber gemäss Klein nicht dem «vorsoziologischen»14 «Aberglaube[n]»15,er müsse Vorschrift für Vorschrift sämtlich und deren Wortlaut exakt übernehmen.16 Vielmehr muss er sich entscheiden, «welche konkreten Rechtsnormen als Rezeptionsgrundlage in Betracht kommen»17. So anerkennt er dadurchvon vornherein das
Erfordernis teilweiser autonomer Nachbildung eigener Regelungen. Solche autonom nachgebildeten Regelungen weichen zwar vom Wortlaut und den ursprünglichen zu rezipierenden Vorschriften ab, werden jedoch von 258§
5 Prozessökonomischen Rezeptionsvorlage 11Siehe Fasching, Weiterentwicklung, S.97f.m. w. N. und S.114–116. 12Klein, Rechtsannäherung, S.977, Hervorhebung E. S. 13Berger, Souveränität, S.42f.; Berger, Rezeption, S.5 m. w. H. 14Klein, Rechtsannäherung, S.977. 15Klein, Rechtsannäherung, S.977. 16Vgl. Klein, Rechtsannäherung, S.977. 17Berger, Souveränität, S.45; ausführlicher Berger, Rezeption, S.8f.