Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

eine stärkere Stellung und mehr Verantwortlichkeiten, was die Richter entlastete.624 (2) Mit dem 
Gerichtsorganisationsgesetz von 1896 wurde nicht nur die Zahl der Richter aufgestockt625 sowie deren Ausbildung ausgebaut, sondern auch der Gerichtsbetrieb und administrativ-technische Abläufe vereinfacht und verbessert.626Insbesondere die anspruchsvollere Ausbil- dung der Richter und ein richterlicher Vorbereitungsdienst, der tat sächlich das Erlernen der Qualifikationen für das Richteramt verbürgte, sollten dem neuen, prozessökonomischen Zivilverfahren zugute kommen.627 (3) Es erhielt «der innere Dienst der Gerichte eine zeitgemäße, auf ein 
rasches und zweckmäßiges Verfahren abgestellte Einrichtung»628 durch den Erlass einer 
Geschäftsordnung für die erst- und zweitinstanz- lichen Gerichte, was sich zugunsten von Raschheit und Einfachheit tech- nischer und administrativer Vorgänge auswirkte.629 (4) Aufgrund des neuen Gerichtsorganisationsgesetzes war der Jus- tizminister befugt, die Gerichte zu untersuchen oder untersuchen zu las- sen.630 Hierzu wurde ein 
Gerichtsinspektorat geschaffen, bestehend aus Richtern vor Ort an den Gerichten, jedoch dem Justizministerium zuge- ordnet, die hierfür eine besondere Weiterbildung absolviert hatten. Sie sollten den praktischen Umgang mit den neuen zivilprozessualen Ver- fahrensordnungen sowie den Geschäftsgang beaufsichtigen und das Jus- tizministerium darüber informieren, um nachteilige Entwicklungen früh zu erkennen, so dass das Justizministerium dagegen vorgehen konnte. «Die Gerichtsinspektoren hatten weder Weisungen zu erteilen, noch Richter zu qualifizieren, auf anhängige Rechtssachen durften sie keinen Einfluß üben.»631 Bei Bedarf konnte ein Gerichtsinspektor jedoch gegen- über den Richtern durchaus belehrend und kritisierend eingreifen. Die 252§ 
4 Prozessökonomische Mechanismen 624Siehe Leonhard, S.140–143; Dahlmanns, S.2740f.Siehe auch Oberhammer/Domej, Delay, S.263f. 625Siehe Vierhaus, Herrenhause, S.365; Leonhard, S.146f. 626Schoibl, Entwicklung, S.57 m. w. N.; vgl. Pitreich, S.240f.m. w. H.; siehe Vierhaus, Abgeordnetenhause, S.563; Leonhard, S.140–142. 627Siehe Leonhard, S.143f. 628Leonhard, S.142, Hervorhebung E. S. 629Pitreich, S.240f.m. w. H.; siehe Vierhaus, Abgeordnetenhause, S.563; Leonhard, S.142f. 630Leonhard, S.148 m. N. 631Leonhard, S.149.
	        

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