kaum vergleichbar, weil erheblich kleiner waren. So wurde zum Beispiel die erstinstanzliche Rechtsprechung in Zivil- und Strafsachen für ganz Liechtenstein als einen Gerichtskreis von einem einzigen Landrichter ausgeübt.564 Da Kleins begleitende Massnahmen dennoch den prozess- ökonomischen Wert derartiger Vorkehrungen zusätzlich zu einer Zivil- prozess- oder als Teil einer Justizreform verdeutlichen, sollen sie im Fol- genden im Überblick kurz skizziert werden. 1.Vorlagen für Schriftsätze Als eine faktische prozessökonomische Massnahme sorgte Franz Klein dafür, dass noch vor Inkrafttreten der neuen österreichischen Zivilpro- zessordnung am 1. Januar 1898 Formulare, Vorlagen und Muster von zivilprozessualen Schriftsätzen an den Gerichten zur Verfügung stan- den.565Nachdem an die Gerichte Formulare zum Zivilverfahrensrecht ausgegeben worden waren, wurde per Verordnung ein Formularienbuch [a)] veröffentlicht, das zu deren richtiger Verwendung anleitete. Als Nach träge [b)] ergingen Regeln für die Form der Eingaben an das Gericht sowie eine Sammlung von Beispielen für Verhandlungsproto- kolle, Urteils- und Beschlussausfertigungen; schliesslich brachte die Pra- xis ein ergänzendes inoffizielles Werk mit Mustern und Vorlagen her vor. Mit dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens sollte die neue Zivilprozessord- nung naht- und reibungslos Rechtswirklichkeit werden und, so Klein, «[d]er Tag, an dem man anfangen mußte, nach den neuen Gesetzen vor- zugehen, sollte schon in der Hauptsache geklärte Ansichten antreffen.»566 a)Formulare und Formularienbuch Auf einer Verordnung des k. k. Justizministeriums567 beruhte das
«For- mularienbuch zur Civilprocessordnung und Executionsordnung»568 von 243
IV. Massnahmen 564Siehe unten unter § 6/I./11. 565Vgl. Klein, Zivilprozeß, S.20. 566Klein, Zivilprozeß, S.18, vgl. S.17f. 567K. k. Justizministerium, Verordnung Formularien 1897, S.315–317 (inklusive eines Verzeichnisses der wichtigsten Formularien, S.318–331); die Verordnung ist auch abgedruckt in K. k. Justizministerium, Formularienbuch, S.III–V. 568Siehe Quellen- und Materialienverzeichnis II./2. unter K. k. Justizministerium, For- mularienbuch.