Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

Satz 1 Ö-CPO), das heisst ohne Anhörung der Gegenpartei erfolgen sollte, wollte verhindern, dass man sich im Prozess gewissen Fragen über ihre eigentliche Bedeutung hinaus und zulasten der Prozessökonomie widmete.557 Die fehlende 
Wirkung gewisser Anträge der Parteien, dass sie weder das Hauptverfahren sistierten oder unterbrachen noch Fristen verlängerten oder Tagsatzungen erstreckten (beispielsweise § 18 Abs. 2 Satz 2, § 21 Abs. 3 Ö-CPO), sollte sicherstellen, dass Prozessverschlep- pung in Form der Einbringung der Anträge allein um solcher Wirkun- gen willen unmöglich wurde.558 Das Abstellen auf die 
Dringlichkeit und die vorläufige Zulassung bestimmter unvollständiger oder mangelhafter Prozesshandlungen der Parteien, die nachgängig vervollständigt und verbessert werden konnten (beispielsweise § 38 Abs. 1 Ö-CPO), verhinderte, dass Wiederholungen allein infolge behebbarer und kleiner Mängel nötig wurden.559 Gewisse feste 
Fristen (Notfristen; § 128 Abs. 1 Satz 1 Ö-CPO) konnten ausdrücklich 
nicht verlängert werden (beispielsweise § 85 Abs.2 Satz 2 Ö-CPO), so dass sich in jedem Falle nach dem Verstrei- chen der Frist Rechtsfolgen ergaben, gleichgültig ob die betreffende Pro- zesshandlung vorgenommen worden war oder nicht. Die österreichische Zivilprozessordnung von 1895 statuierte an vielen Stellen, das Gericht habe das Erforderliche sofort vorzukehren oder 
die nötigen Verfügungen zu erlassen, womit sie gerichtliche Pro- zessleitung ermöglichte, aber ihrer auch dringend bedurfte (zum Beispiel § 286 Abs. 2 Satz 2 Ö-CPO). Elemente wie «ohne Aufschub» oder «ohne weitere Unterbre- chung» (zum Beispiel § 136 Abs. 2 Satz 1 Ö-CPO) oder «sofort» (zum Beispiel § 137 Abs. 1 Satz 1 Ö-CPO) wiesen das Gericht darauf hin, in einem bestimmten Fall ganz besonders auf rasche Vorkehrungen bedacht zu sein. Abgeschwächt wurde dies, und dem Gericht damit ein Ermes- sen eingeräumt, indem ein Element wie «wenn thunlich» (zum Beispiel § 137 Abs. 1 Satz 1 Ö-CPO) hinzugesetzt wurde.239 
III. Prozessökonomische Elemente 557Vgl. beispielsweise Klein, Bemerkungen CPO, S.247f. 558Vgl. beispielsweise Klein, Bemerkungen CPO, S.203 und S.204. 559Vgl. beispielsweise Klein, Bemerkungen CPO, S.211.
	        

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