Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

bestimmen überlassen wurde, oder ein «Entschädigungsbetra[g]» (§ 408 Abs. 1 Ö-CPO) vorgesehen. Ferner konnte alternativ oder kumulativ eine Strafe, zum Beispiel eine «Ordnungsstrafe» (§ 179 Abs. 2 Ö-CPO), vorgesehen werden, die pönalen und nicht nur ausgleichenden Zwecken diente. d)Fristen Obwohl Fristen auf den ersten Blick ein prozessökonomisches Element par excellence zu sein scheinen, fanden sie sich in den prozessökonomi- schen Mechanismen der österreichischen Zivilprozessordnung von 1895 eher selten. Die vorliegend getroffene Auswahl an prozessökonomi- schen Vorschriften enthielt überhaupt keine festen Fristen, sondern lediglich die Möglichkeit, dass das Gericht den Parteien «binnen einer ihnen gleichzeitig zu bestimmenden Frist» (§ 181 Abs. 2 Satz 1 Ö-CPO) eine gewisse Prozesshandlung zu erledigen anordnete. Das legt nahe, dass fixe Fristen nicht als sonderlich geeignete prozessökonomische Ele- mente angesehen wurden, weil sie sich nur auf eine formelle, zeitliche Dauer beziehen, ohne anderweitige prozessökonomische Umstände zu berücksichtigen; zudem engen sie eine gerichtliche Anpassung an den konkreten Zivilprozess ein, falls es sich um feste gesetzliche Fristen han- delt. Allein oder vorwiegend auf Fristen liess sich ein prozessökonomi- scher Mechanismus folglich nicht gründen, weshalb sich die österrei- chische Zivilprozessordnung von 1895 viel öfter aller anderen prozess- ökonomischen Elemente und deren Kombinationen bediente.556 e)Weitere Elemente Nebst den genannten Elementen stösst man ausserhalb der oben getrof- fenen repräsentativen Auswahl an prozessökonomischen Vorschriften auf weitere Elemente, in denen sich die Umsetzung der Prozessökono- mie in der österreichischen Zivilprozessordnung von 1895 manifestierte. Ohne eine abschliessende Auflistung anzustreben, seien davon folgende prozessökonomische Elemente zusätzlich erwähnt: Die Anordnung, dass ein Beschluss 
ohne vorgängige mündliche Verhandlung (beispielsweise § 8 Abs. 1, § 128 Abs. 3 Satz 2, § 247 Abs.1 238§ 
4 Prozessökonomische Mechanismen 556So sinngemäss anhand des Beispiels des Wechselprozesses Klein, Zivilprozeß, S.480 m. N.
	        

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