Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

cc)Beschlüsse und Entzug der Anfechtungsmöglichkeit Die Häufigkeit des Beschlusses als prozessökonomisches Element war nicht nur Ausfluss der gerichtlichen Prozessleitung. Vielmehr barg die Form eines Beschlusses (§ 181 Abs. 1 Satz 1 Ö-CPO) prozessökonomi- sche Vorteile: Er konnte rasch und formlos gefasst werden (beispiels- weise § 278 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 Ö-CPO) und es bedurfte hierzu keines Parallelverfahrens, wobei aber durchaus Abklärungen in die Wege geleitet werden konnten, auf denen später ein Beschluss gründete.551 Die prozessökonomischen Vorteile des Beschlusses wurden noch gesteigert, indem er einer gesonderten Anfechtung entzogen wurde und gegen ihn kein gesondertes Rechtsmittel ergriffen werden konnte. Ver- zögerungen des Verfahrens durch dessen Anfechtung wurden dadurch vermieden und letztlich eine kompakte und gesamthafte Beschwerde- führung am Ende des Verfahrens sichergestellt (beispielsweise § 8 Abs. 1 Ö-CPO, § 18 Abs. 4 Ö-CPO, § 29 Abs. 2 Satz 2 Ö-CPO, § 30 Abs. 2 Satz 3 Ö-CPO, § 85 Abs. 2 Satz 2 Ö-CPO, § 38 Abs. 3 Ö-CPO).552 Klein fasste es mit Nachdruck in die Worte: «Ein mündliches Verfahren, bei dem die Verhandlung in jedem Augenblicke durch die Einlegung eines Rechtsmittels unterbro- chen und auf Wochen oder gar Monate vertagt werden kann, wäre ein Unding: es müsste diesbinnen kurzem zur Erschütterung und Auflösung der Rechtspflege führen.»553 Demzufolge bediente sich die österreichische Zivilprozessordnung von 1895 vielerorts des Entzuges eines gesonderten Rechtsmittels (zum Beispiel § 186 Abs. 2, § 214 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2, § 243 Abs. 1 Satz 2 Ö-CPO). c)Spezifische Sanktionen Das Bemühen um Prozessökonomie bezweckt in erster Linie, sie reali- ter herzustellen, was soviel bedeutet wie, Verstösse gegen sie zu vermei- den. Tritt ein solcher Verstoss gegen die Prozessökonomie dennoch ein, können nurmehr dessen nachteilige Wirkungen und Folgen abge- schwächt werden, indem diese zu tragen dem für sie Verantwortlichen 236§ 
4 Prozessökonomische Mechanismen 551Vgl. Klein, Bemerkungen CPO, S.203. 552Vgl. zum Beispiel Klein, Bemerkungen CPO, S.246 und S.304f. 553Klein, Bemerkungen CPO, S.319.
	        

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