Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

3.Spezifische Sanktionen a) Tatbestand: faktische Verzögerung oder Verschleppungsabsicht b) Rechtsfolge: Haftung und/oder Strafe 4.Fristen a)Anhaltung zur Prozessökonomie Das schätzungsweise häufigste, gewiss aber auffälligste Element in den prozessökonomischen Mechanismen war die explizite Anhaltung zur Prozessökonomie, meist direkt an das Gericht, manchmal aber auch direkt (und nicht bloss indirekt über das Gericht) an die Parteien und ihre Vertreter gerichtet. Dadurch kam die prozessökonomische ratio legis an der betreffenden Stelle unmissverständlich zum Ausdruck und sollte Mängeln bei der Prozessökonomie dort vorbeugen, wo sie typi- scherweise und häufig auftraten. Eine Anhaltung zur Prozessökonomie konnte positiv als Gebot formuliert werden, indem zum Beispiel «die neue Tagsatzung sofort zu bestimmen» war (§ 181 Abs. 1 Satz 1 Ö-CPO). Aber auch negativ, genaugenommen negativ-hypothetisch, aus einem Verbot konnte sich eine Anhaltung zu prozessökonomischem Vorgehen ergeben, indem ansonsten eine Prozesshandlung beispielsweise für unzulässig erklärt wurde, «falls durch [ein Vorbringen, E. S.] die Fortführung der Ver- handlung verzögert würde» (§ 181 Abs. 2 Satz 2 Ö-CPO). Dasselbe Ziel verfolgte die Ermahnung, dass durch Nebensächliches, beispielsweise die Verhandlung über einen Antrag, «die Entscheidung in der Hauptsa- che nicht aufgehalten werden» durfte (§ 408 Abs. 2 Ö-CPO) und sie ohne Verzögerung, Erschwerung oder Behinderung fortgeführt werden musste.546 Ebenfalls konnten die prozessualen Akteure aufgefordert wer- den, keine Wiederholungen oder Rückschritte in den Phasen des Pro- zesses herbeizuführen.547 b)Gerichtlicher Handlungsspielraum Der gerichtlichen Prozessleitung548 entsprechend, fanden sich in den prozessökonomischen Mechanismen vielfach drei Elemente, die dem Gericht Handlungsspielräume offenhalten und ermöglichen sollten. 234§ 
4 Prozessökonomische Mechanismen 546Vgl. Klein, Bemerkungen CPO, S.203 und S.209. 547Vgl. Klein, Bemerkungen CPO, S.209. 548Siehe oben unter §  4/I./18./cc) sowie unten unter §  9/III./2./b).
	        

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