Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

Dies steht im Spannungsverhältnis zum Grundsatz der 
Verfahrens- konzentration und der 
Prozessökonomie, der im Zivilprozess gilt.»17 Generell, so argumentierte die Regierung, sei «das geltende System der Rechtsmittelfristen im liechtensteini- schen Recht ein in sich ausgewogenes System [...], welches 
sich über Jahrzehnte hinweg bewährt hat. Bei der Festlegung der Länge von Fristen werden die teilweise divergierenden Interessen der Beteiligten gewichtet und berücksichtigt.»18 Die Regierung hatte in der Postulatsbeantwortung entgegen der Inten- tion der Postulanten sämtliche Rechtsmittelfristen, sowohl instanzerle- digende End- als auch (selbständige und unselbständige) Zwischenent- scheide berücksichtigt.19 Hätten allein die Fristen der Rechtsmittel gegen Endentscheide infrage gestanden, erwiderten die Postulanten, wäre deutlich geworden, dass deren Verlängerung sich nicht zulasten der Pro- zessökonomie auswirken würde.20 In der Landtagssitzung vom 21. März 2012 wurde sodann die Pos- tulatsbeantwortung behandelt.21 Dem Antrag der Regierung folgend, wurde unter den anwesenden Abgeordneten einhellig mit 19 Stimmen zugunsten der 
Abschreibung des Postulates entschieden.22 Die aktuelle Problematik der Verlängerung der Rechtsmittelfristen hat folglich eine Reihe von Fragen aufgeworfen, die für die prozessöko- nomische Analyse der liechtensteinischen Zivilprozessordnung grundle- 22§ 
1 Prozessökonomie heute 17Postulatsbeantwortung Vereinheitlichung Rechtsmittelfristen 28. Februar 2012, S.18f.m. N., Hervorhebungen E. S. 18Postulatsbeantwortung Vereinheitlichung Rechtsmittelfristen 28. Februar 2012, S.23, Hervorhebung E. S.In diesem Sinne fiel auch der Tenor der Stellungnahmen seitens der Ämter und Behörden aus, so Regierungsrätin Aurelia Frick, Landtags- protokoll Postulatsbeantwortung Vereinheitlichung 21. März 2012, S.123f. 19So Regierungsrätin Aurelia Frick, Landtagsprotokoll Postulatsbeantwortung Ver- einheitlichung 21. März 2012, S.123. 20Vgl. prägnant L. Va. vom 22. März 2012, S.6; siehe das ausführliche Votum des Abgeordneten Christian Batliner, Landtagsprotokoll Postulatsbeantwortung Ver- einheitlichung 21. März 2012, S.121f. 21Zusammenfassend L. Va. vom 22. März 2012, S.6. 22Landtagsprotokoll Postulatsbeantwortung Vereinheitlichung 21. März 2012, S.124.
	        

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