Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

womit er nebst die materielle Wahrheit einen zweiten grossen Block stellte: die 
Prozessökonomie. Die beiden Schwergewichte der Reform waren damit benannt und einander gegenübergestellt. Daran schlossen sich Erörterungen an zur 
«Mündlichkeit im Verfahren vor Einzelrich- tern» (VI.)427, worunter sich der zuvor aufgenommene rote Faden der Prozessökonomie aus der Perspektive der Mündlichkeit fortspann: Es ging um die Mündlichkeit des Verfahrens und der Verhandlung und die Protokollierung, die daraus hervorgehende Grundlage für die Berufung in zweiter Instanz, allfällige Noven und verschuldet oder unverschuldet verspätete Vorbringen der Parteien sowie das Verhältnis zwischen erster und zweiter Instanz. Abschliessend behandelte Klein die Frage der «Friedensgerichte» (VII.)428,die dazumal heftig diskutiert wurde, und erörterte deren Aufgaben, Organisation und Verfahren, ihr Verhältnis zum erstinstanzlichen Zivilgericht und bisherige Erfahrungen mit derar- tigen Einrichtungen. Folglich handelte es dabei nicht zuletzt um eine Frage der Entlastung der Zivilgerichte durch alternative oder vorselek- tierende Verfahren zum Zivilprozess, also auch um eine Frage der Pro- zessökonomie. Die obige429 
Gliederung der prozessökonomischen Mechanismen im österreichischen Gerichtshofverfahren von 1895 folgte nach Mög- lichkeit der Chronologie des zivilprozessualen Verfahrensverlaufs. Wenn im Folgenden nun im Überblick die Entwicklungen der prozess- ökonomischen Mechanismen im Werk und Schaffen Kleins betrachtet werden, bietet sich hingegen eine thematische Gliederung der Mechanis- men(gruppen) nach den vorherrschenden prozessökonomischen Zielen an, nämlich nach Raschheit [aa)], Billigkeit [bb)] und genereller Effizienz [cc)]. Als Begründung für diese Gliederung lässt sich anführen, dass Klein damals ebenso verfuhr: Vom besonderen zivilprozessualen Zweck der Prozessökonomie gelangte er zu den (abstrakten) prozessökonomi- schen Zielen der Raschheit, Billigkeit und Effizienz, woraus er dann erst nach und nach in mehreren Schritten konkrete prozessökonomische Mechanismen und zusammenwirkende Mechanismengruppen entwi- 205 
I. Gerichtshofverfahren 427Klein, Pro futuro, JBl 20 (1891), ab S.29. 428Klein, Pro futuro, JBl 20 (1891), ab S.66. 429Siehe oben unter §  4/I./1.–17.
	        

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