Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

diesem Zwecke und konträr zu den prozessökonomischen Zielen Wir- kungen entfaltete, diese zumindest beseitigte. Bei gerichtsseitig verschul- deter Verfahrensnichtigkeit sollten demnach die Prozesskosten das Gericht bzw. den Staat und nicht eine Partei treffen. Das Verschuldens- mass bei der gerichtsseitigen Verantwortlichkeit war gegenüber partei- seitiger Verantwortlichkeit allerdings erhöht auf ein 
offenbar grobes Ver- schulden. 16.Wenige besondere Verfahrensarten Um den Zivilprozess möglichst zu einem einheitlichen Verfahren zu ver- schmelzen, musste laut Klein die 
Anzahl der zusätzlichen besonderen Verfahrensarten so gering wie möglich gehalten werden.356Im Entwurf der Zivilprozessordnung kam Klein jedoch nicht umhin, folgende besonderen Verfahrensarten aufzunehmen: das Mandatsverfahren357; das Verfahren in Wechselstreitigkeiten358; das Verfahren bei Streitigkeiten aus dem Bestandvertrage359; das Verfahren in Ehestreitigkeiten360; das schiedsrichterliche Verfahren361; schliesslich das Verfahren in Streitigkei- ten wegen der von richterlichen Beamten zugefügten Rechtsverletzun- gen362. Regelungen oder prozessökonomische Mechanismen, die aus dem ordentlichen Zivilprozess hinaus in besondere Verfahrensarten ver- wiesen, suchte man vergeblich. Denn Kleins Ansicht nach stellten solche Vorschriften lediglich vermeintlich prozessökonomische Mechanismen dar und wirkten in Tat und Wahrheit für den regulären Zivilprozess stets prozessökonomisch kontraproduktiv: «Sie [die deutsche und österreichische Gesetzgebung, E. S.] haben die Notwendigkeit erkannt, das Verfahren überhaupt einfacher, rascher, zielbewußter und dadurch 
besondere Prozeduren für dringliche Sachen entbehrlich zu machen. [...] Die neuere Rechts- 191 
I. Gerichtshofverfahren 356Vgl. Klein, Bemerkungen CPO, S.206. Vgl. Vortrag Schönborn 1893, S.228. 357Klein, Bemerkungen CPO, S.376f. 358Klein, Bemerkungen CPO, S.377. 359Klein, Bemerkungen CPO, S.377–380. 360Klein, Bemerkungen CPO, S.380–383. 361Klein, Bemerkungen CPO, S.383–385. 362Klein, Bemerkungen CPO, S.385.
	        

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