Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

§ 1 Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung heute I. Gegenwärtige Fragen – Antworten aus der Vergangenheit Die liechtensteinische Zivilprozessordnung feierte ohne grosses Aufse- hen am 1. Juni 2013 das Jubiläum ihres Inkrafttretens vor einhundert Jahren. Das Jubiläum kann als Anlass genommen werden, auf ihre Ent- stehung und ihre Geschichte zurückzublicken. In der nunmehr einhun- dertjährigen Geschichte der liechtensteinischen Zivilprozessordnung gab es nebst den üblichen Änderungen zwecks Anpassung an das sich wandelnde materielle Recht oder an eine geänderte Umwelt immer wie- der Vorstösse und mitunter Novellierungen vor allem unter einem erklärten Ziel: der Prozessökonomie. Gerade in den letzten Jahren tre- ten aktuelle politische und parlamentarische Debatten, welche generell Ökonomisierungen, Effizienzsteigerungen und Kosteneinsparungen gelten, vermehrt auf und betreffen namentlich die liechtensteinische Zivilprozessordnung in Hinsicht ihrer Prozessökonomie. Ein illustrati- ves Beispiel aus dem liechtensteinischen Landtag mag dies veranschauli- chen: das Postulat betreffend die Vereinheitlichung von Rechtsmittel- fristen. 1.Ein aktuelles Beispiel: Verlängerung der Rechtsmittelfristen Am 24. August 2011 wurde von einigen Abgeordneten des liechtenstei- nischen Landtags das 
Postulat betreffend die Vereinheitlichung von Rechtsmittelfristen1 eingebracht: Die Regierung solle unter anderem prü- fen, ob in den Verfahrensordnungen eine gesetzgeberische Vereinheitli- 19 
1Siehe Quellen- und Materialienverzeichnis unter I./2./d).
	        

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