Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

Die Ergebnisse einer mittelbaren Beweisaufnahme hatte das erken- nende Gericht mit Hilfe deren Protokolle und Akten bei der Streitver- handlung zu berichten (§ 287 Abs. 1 Ö-CPO). Beweisanbietungen, die bei der mittelbaren Beweisaufnahme nicht vorgebracht worden waren, konnten später unter Umständen vom erkennenden Gericht zurückge- wiesen werden.246 h)Gerichtliche Zurückweisungsbefugnis Wie oben247 dargelegt, entschied sich Klein anstelle einer Gesamtrege- lung in Form einer starren Eventualmaxime dafür, dass jeweils einzelne, sachangemessene Vorschriften bei Versäumung die Präklusion des betreffenden Vorbringens oder der betreffenden Prozesshandlung zur Folge hatten. Um diese in Einzelvorschriften angeordneten automati- schen Präklusionen zu ergänzen, stellte Klein in der Zivilprozessord- nung den prozessökonomischen Mechanismus einer 
allgemeinen gerichtlichen Zurückweisungsbefugnis auf. Die Präklusionen wurden dadurch noch anpassungsfähiger gestaltet und in die Hände des Gerichts und dessen Prozessleitung gelegt, so dass das Gericht die Präklusion gezielt gegen Verletzungen der Prozessökonomie einsetzen konnte: Das Gericht konnte parteiseitige Vorbringen zurückweisen und aus der Ver- handlung ausscheiden, sofern sie absichtlich oder grob fahrlässig gegen die Prozessökonomie verstiessen.248 Die gerichtliche Zurückweisungsbe- fugnis bedeutete dabei also eine individuell-konkret vom Gericht ausge- sprochene Zurückweisung und damit die Präklusion parteiseitigen Vor- bringens in der mündlich-unmittelbaren Verhandlung, das (absichtlich oder fahrlässig) gegen die Konzentration des Verfahrens 
verstiess.249 aa)Bei verschleppendem Vorbringen Das Gericht konnte Tatsachenbehauptungen und Beweisvorbringen im Laufe der mündlichen Verhandlung ex officio oder auf Antrag zurück- weisen, «wenn sie offenbar in der Absicht, den Prozeß zu verschleppen, vorgebracht wurden und ihre Zulassung die Erledigung des Prozesses 166§ 
4 Prozessökonomische Mechanismen 246Siehe unten unter §  4/I./10./h)/bb). 247Siehe oben unter §  4/I./9. 248Klein, Zivilprozeß, S.269f. 249Siehe von Stosch, S.21.
	        

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