Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

handlungsunterbrechung zu vermeiden. Zu diesen prozessökonomisch nachteiligen Folgen zählten zum Beispiel nochmaliges Erscheinen der Parteien unter Zeit- und Kostenaufwand, Verzögerung des Zivilprozes- ses oder unvermeidliche inhaltliche Wiederholungen.209Sie alle waren prozessökonomische Nachteile der Unmittelbarkeit und Mündlichkeit des Verfahrens für den Fall einer Erstreckung und erforderten daher pro- zessökonomische Mechanismen, die ihnen entgegenwirkten.210Bedurfte es einer Vertagung, sollte das Gericht prozessleitend alles unternehmen, um bei der Fortführung der Verhandlung künftig alle weiteren Unter- brechungen zu verhindern und die Verhandlung möglichst bei der nächs- ten Tagsatzung zu beenden (§ 181 Abs. 1 und Abs. 2 Ö-CPO).211 Das Gericht musste bei Möglichkeit «sofort» den Termin jener Tagsatzung zur Fortführung festlegen und zudem von Amtes wegen «alle Verfügungen [...] treffen, welche erforderlich sind, um die Streitsa- che bei der nächsten Tagsatzung erledigen zu können» (§ 181 Abs. 1 Satz 1 Ö-CPO).212 Wurde eine Tagsatzung erstreckt, musste das Gericht bei der Fortsetzung der Verhandlung mit Hilfe des bis dahin geführten Verhandlungsprotokolls und der Akten mündlich die bisherigen Ergeb- nisse zusammenfassen und hieran anschliessend die Verhandlung inhalt- lich möglichst unterbruchlos wieder aufnehmen (§ 138 Ö-CPO). Das Gericht sollte gegenüber den Parteien namentlich anordnen können, dass als Beweismittel gedachte Urkunden zwecks einfacher und rascher Einsichtnahme der Gegenpartei beim Gericht abgegeben und allfällige Zeugen benannt werden, wofür das Gericht den Parteien zugleich eine Frist ansetzte (§ 181 Abs. 2 Satz 1 Ö-CPO). Leistete eine Partei nicht Folge, kam dem Gericht später eine Zurückweisungsbefugnis zu.213 In der Praxis schwand die Beschränkung der Streitverhandlung auf eine einzige Tagsatzung, obwohl sie in den ersten Jahren nach Inkraft- treten der Zivilprozessordnung noch erreicht worden war.214 160§ 
4 Prozessökonomische Mechanismen 209Vgl. Klein, Bemerkungen CPO, S.224; Klein, Zivilprozeß, S.288. Vgl. Fasching, Weiterentwicklung, S.113. 210Vgl. Fasching, Weiterentwicklung, S.113. 211Zum vorangehenden Absatz Klein, Bemerkungen CPO, S.264 und S.280. 212Klein, Zivilprozeß, S.270. 213Siehe unten unter §  4/I./10./h)/bb). 214Vgl. Fasching, Weiterentwicklung, S.108; Oberhammer/Domej, Efficiency, S.66; Oberhammer/Domej, Delay, S.258 und S.269; Oberhammer/Domej, Germany, S.122.
	        

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