Mittelweg zwischen Eventualmaxime, Präklusion und Zurückweisung und schuf zwischen Präklusion und Zurückweisung einen zweckmässi- gen prozessökonomischen Ausgleich. d)Kompensatorische Wiedereinsetzung Das Korrektiv gegen ungerechtfertigte Präklusion von Prozesshandlun- gen als Versäumungsfolge war die
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, die allerdings nur ausnahmsweise und unter strengen Bedingun- gen gewährt werden sollte.184 Sie hob die Präklusion auf, indem sie das Verfahren in die Lage vor der Versäumung zurückversetzte (§ 150 Abs.1 Satz 1 Ö-CPO). Sie konnte, vorbehaltlich spezifischer Vorschriften, innerhalb der nicht verlängerbaren Frist von vierzehn Tagen auf Antrag der Partei vom Gericht bewilligt werden (§ 148 Abs. 2 Ö-CPO). Voraus- gesetzt war, dass die Partei aufgrund eines unvorhergesehenen und unabwendbaren Ereignisseskausal vom rechtzeitigen Erscheinen an der Tagsat zung abgehalten oder an der rechtzeitigen Ausführung einer Pro- zesshandlung gehindert worden war, so dass diesbezüglich ohne Ver- schulden Versäumung und Präklusion eingetreten waren (§ 146 Abs. 1 Ö-CPO).185«Sonst ist die Präklusion eine unheilbare»186,konstatierte Klein. Die
prozessökonomische Stärke der Präklusion sah Klein nur ver- bürgt, wenn sie auf der anderen Seite nicht durch eine häufige und leicht erreichbare Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausgehebelt und zunichte gemacht würde.187 Ausserdem sollte der Wiedereinsetzungsan- trag das Hauptverfahren nicht unnötig verzögern; so hemmte der Antrag auf Wiedereinsetzung das Hauptverfahren grundsätzlich nicht (§ 152 Abs. 1 Satz 1 Ö-CPO). Die Prüfung der Wiedereinsetzung sollte rasch ablaufen und inzident, das heisst ohne eigenes Verfahren, sondern einge- bettet im Hauptverfahren erfolgen, womit dem Verschleppungsmiss- brauch ein Riegel vorgeschoben wurde.188 Eine Ausnahme zugunsten 154§
4 Prozessökonomische Mechanismen 184Vgl. Klein, Bemerkungen CPO, S.251; Klein, Gesetzentwürfe, S.40f.; Klein, Zivil- prozeß, S.254–256 m. w. H. und S.278. 185Klein, Zivilprozeß, S.252 m. w. H.; Dahlmanns, S.2735. 186Klein, Zivilprozeß, S.252. 187Klein, Zivilprozeß, S.254–256 m. w. H.; vgl. Klein, Bemerkungen CPO, S.252. Vgl. zur forensischen Praxis Schima, S.253f. 188Klein, Zivilprozeß, S.254–255 m. w. H.; vgl. Klein, Gesetzentwürfe, S.41.