Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

der Gerichtskosten verurteilt werden würde, musste sie diesen Betrag als Kostenfolge der Verlängerung oder Vertagung nicht zurückerstatten (§ 142 Abs. 1 Satz 2 Ö-CPO). Wurde der Antrag auf derartigen Kosten- ersatz an einer Tagsatzung gestellt, sollte das Gericht nach Anhörung der anwesenden Gegenpartei sogleich darüber befinden (§ 142 Abs. 2 Ö-CPO).144 e)Ruhen des Verfahrens Die österreichische Zivilprozessordnung von 1895 unterschied zwischen Ruhen des Verfahrens einerseits und Unterbrechung des Verfahrens durch Vertagungen andererseits.145 Die Parteien konnten die Über - einkunft treffen, dass das Verfahren ruhen sollte (§ 168 Abs. 1 Satz 1 Ö-CPO), womit alle Wirkungen der Verfahrensunterbrechung eintra- ten, aber die Notfristen weiterliefen (§ 168 Abs. 1 Satz 2 Ö-CPO). Wäh- rend Klein im Entwurf vorgesehen hatte, dass im Zivilprozess insgesamt maximal einmal ein Ruhen eintreten dürfe,146 entfiel diese Vorgabe in der endgültigen Fassung und ein mehrfaches Ruhen des Verfahrens wurde möglich.147 Stattdessen verlangte die Zivilprozessordnung, dass im Falle des Ruhens des Verfahrens dieses nicht vor Ablauf dreier Monate ab dessen Beginn wiederaufgenommen werden konnte (§ 168 Abs. 1 Satz 3 Ö-CPO). Mittels der derart langen zwingenden Minimalzeitspanne des Ruhens sollte der Missbrauch verhindert werden, dass die Parteien es (in allein parteilicher Übereinkunft) anstelle der Vertagungen (aufgrund gerichtlicher Anordnung) zu deren Zwecken einsetzten. Die dreimona- tige Sperre machte das Ruhen hierzu zu lange, was bewirken sollte, dass beide Konstrukte nur für die Zwecke angewendet wurden, für die sie geschaffen worden waren: das parteiseitig vereinbarte Ruhen für grös- sere Dauer; die gerichtlich angeordnete Unterbrechung durch Vertagung hingegen für kürzere Dauer.148Stellte eine Partei noch vor Ende der drei- monatigen Sperrfrist einen Antrag, der für gewöhnlich zum Ende des Ruhens führte, musste das Gericht diesen von Amtes wegen oder auf 146§ 
4 Prozessökonomische Mechanismen 144Zum vorangehenden Absatz vgl. Klein, Zivilprozeß, S.251. 145Klein, Zivilprozeß, S.257. 146Klein, Bemerkungen CPO, S.257. 147Vortrag Krall 1895, S.243f.; Vierhaus, Herrenhause, S.363 m. w. H. 148Vgl. Klein, Bemerkungen CPO, S.257.
	        

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