Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

angesiedelt, war ein prozessökonomischer Mechanismus der Entlastung des Hauptverfahrens sowie der effizienten Aufklärung.40 In der ersten Tagsatzung waren vor dem Senatsvorsitzenden oder einem einzelnen beauftragten Richter (§ 239 Abs. 4 Ö-CPO) folgende Punkte, und ausschliesslich diese (§ 239 Abs. 4 Ö-CPO), abzuhandeln: Vergleichsversuch;41 Einreden der Unzulässigkeit des Rechtswegs, der Unzuständigkeit, der Streitanhängigkeit, der Rechtskraft; Entgegen- nahme der Auktorsbenennung; Antrag auf Sicherheitsleistung für Pro- zesskosten; Urteil infolge Anerkenntnisses, Verzichts, Versäumnisses; Klagerückzug (bei Ausbleiben der beklagten Partei), Antrag auf Klags- änderung (mit Zustimmung des Beklagten); Antrag auf Zurückweisung der Klage wegen Prozessunfähigkeit einer der Parteien oder mangelnder Berechtigung einer deren Vertreter vor Gericht (§ 239 Abs. 2 Ö-CPO). Hierüber war grundsätzlich sogleich zu verhandeln und zu entscheiden (§ 239 Abs. 3 Ö-CPO mit Ausnahmen e contrario).42 Der Richter hatte in klaren Fällen der Unzuständigkeit, aber auch nur in solchen, «die Parteien vor jedem überflüssigen Zeit- und Arbeits- aufwande zu bewahren»43,indem er direkt bei der ersten Tagsatzung die Unzuständigkeit erklärte, so dass die Parteien später nicht nochmals allein hierfür bei Gericht erscheinen mussten.44Gelangte das Gericht im Gerichtshofverfahren bei der ersten Tagsatzung zum Ergebnis, dass eine meritorische Verhandlung vonnöten sein würde, ordnete es eine Streit- verhandlung an. Zugleich konnte es bei der ersten Tagsatzung sofort dem Beklagten per Beschluss auferlegen, auf die Klage hin innert einer angemessenen Frist, die nicht länger als vier Wochen sein durfte, eine Klageantwort zu erstellen (§ 243 Abs. 1 Satz 1 Ö-CPO).45 Dieser Beschluss war zudem nicht anfechtbar (§ 243 Abs. 1 Satz 2 Ö-CPO). In der schriftlichen Klagebeantwortung konnte sodann der Beklagte die Anträge stellen, die der Kläger bereits in der Klage hatte anbringen kön- 124§ 
4 Prozessökonomische Mechanismen 40Zum vorangehenden Absatz Klein, Bemerkungen CPO, S.284–287 m. w. H.; Klein, Zivilprozeß, S.263 m. w. H.; vgl. Klein, Gesetzentwürfe, S.52 und S.55. Vgl. Ober- hammer/Domej, Efficiency, S.65. 41Siehe oben unter §  4/I./3. 42Zum vorangehenden Absatz Klein, Zivilprozeß, S.262f.m. w. H. zu Einzelheiten. 43Klein, Gesetzentwürfe, S.54. 44Klein, Gesetzentwürfe, S.53f.m. w. H. 45Klein, Zivilprozeß, S.264.
	        

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