Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

che für die Verhandlungstagsatzung vorzubereiten und sie damit vor allzu schneller Unterbrechung durch solche Anträge zu schützen. Die Klage konnte den Antrag enthalten, dass das Gericht den Beklagten zugleich mit der Ladung anwies, dass er bestimmte, angeblich tatsächlich erhebliche Urkunden in seinem Besitz zur Verhandlung mitbringe (§ 229 Abs. 1 Ziff. 1 Ö-CPO), oder das Gericht selbst für die Herbeischaffung bestimmter, öffentlich verwahrter Urkunden sorge (§ 229 Abs. 1 Ziff. 2 und [einschränkend] Abs. 2 Ö-CPO) oder die in der Klage bezeichneten Zeugen für die Verhandlung lade (§ 229 Abs. 1 Ziff. 3 Ö-CPO).10 2.Beseitigung von behebbaren Mängeln Klein schuf einen prozessökonomischen Mechanismus für die Beseiti- gung von behebbaren Mängeln, der in der österreichischen Zivilprozess- ordnung sinngemäss in vielerlei Hinsicht angewendet wurde. Anstatt behebbare Mängel gleich zu behandeln wie nicht behebbare Mängel und bei beiden gleichermassen eine Zurückweisung, Nichtigkeit oder der- gleichen auszusprechen, sollte bei behebbaren Mängeln den Parteien eine fristgebundene Möglichkeit zur Beseitigung eingeräumt werden und das Gericht unkundige Parteien bei der Beseitigung anleiten und unterstützen. Dadurch entfielen in prozessökonomischem Sinne unnö- tige Wiederholungen sowie «Aufwand von Zeit und Mühe»11 allein infolge behebbarer Mängel, bei welchen von vornherein absehbar war, dass sie behoben werdenkönnten und behoben werden würden. Das ersparte es den Parteien und dem Gericht, nach Behebung des Mangels nochmals all jene Schritte von neuem zu unternehmen, die bis zum Ein- treten des behebbaren Mangels bereits durchlaufen gewesen waren.12 Als Beispiele für diesen prozessökonomischen Mechanismus können die Verbesserung mangelhafter Schriftsätze13 oder die 
Überprüfung der Pro- zessfähigkeit mit der Möglichkeit der Beseitigung von diesbezüglichen behebbaren Mängeln genannt werden. Anhand letzterer soll im Folgen- 118§ 
4 Prozessökonomische Mechanismen 10Klein, Bemerkungen CPO, S.281; Klein, Gesetzentwürfe, S.50f. 11Klein, Bemerkungen CPO, S.227. 12Vgl. Klein, Bemerkungen CPO, S.227f. 13Siehe Klein, Bemerkungen CPO, S.227f.
	        

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