Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

Klein die Prozessökonomie und ihre 
Ziele der Effizienz, Raschheit und Billigkeit zu den besonderen Zwecken des Zivilprozesses.179 Sie wurden dadurch zu einem Charakteristikum der österreichischen Zivilprozess- ordnung von 1895. c) Weitere besondere Zwecke als Gegengewichte zur Prozessökonomie Einige besondere Zwecke des Zivilprozesses können bei bestimmten Fragen dem besonderen Zweck der Prozessökonomie zuwiderlaufen und diesfalls wird gemäss Klein eine Abwägung zwischen den verschie- denen Zwecken erforderlich. Zu derartigen besonderen zivilprozessua- len Zwecken, welche typischerweise mit der Prozessökonomie in Kon- flikt geraten, gehören namentlich die folgenden: Die 
Gründlichkeit des Zivilprozesses als einer der besonderen Zwecke folgt daraus, «daß nicht um eines richtigen Prozesses halber, sondern um ein richtiges meritorisches Urteil Prozeß geführt»180 wird. Der Zivilprozess soll sicherstellen, dass der tatsächliche Sachverhalt im Sinne der materiellen Wahrheit ermittelt und ausfindig gemacht wird. Die «Aufgabe des Richters ist es, nach Wahrheit zu forschen, Wahrheit zu verkünden, denn ein wahres, richtiges Bild der Tatsachen ist die Hauptbedingung eines gerechten Spruches.»181 Die 
Befriedung der Parteien und die Zufriedenstellung ihres Gerechtigkeitssinnes, soweit es auf dem Wege des Zivilprozesses möglich ist, stellt einen weiteren besonderen Zweck dar.182 Eine Streitigkeit und der daraus erwachsende Rechtsstreit bewirken bei den Parteien «Gereiztheit, Verstimmung, Feindschaft [...] und Entzweiung»183. Der Zivilprozess bezweckt diesbezüglich, «die den Rechtskonflikt meistens begleitenden persönlichen und (verallgemeinert) gesellschaftlichen Dis- sonanzen bald wieder zu beseitigen und in Vergessenheit zu bringen.»184 111 
III. Prozessökonomische Zwecke 179Vgl. Klein, Zivilprozeß, S.193–199 m. w. H. 180Klein, Zivilprozeß, S.426. 181Klein, Zeit- und Geistesströmungen, S.8. 182Vgl. Klein, Zivilprozeß, S.202. 183Klein, Zivilprozeß, S.195. 184Klein, Zivilprozeß, S.201.
	        

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