Volltext: Prozessökonomie in der liechtensteinischen Zivilprozessordnung von 1912

ken»171,die entweder diesem Endzweck unmittelbar dientenoder beson- dere, untergeordnete Zwecke verfolgten, die letztlich aber auch auf den Endzweck hin ausgerichtet waren, nämlich die 
besonderen Zwecke:172 «Das sind die hauptsächlichsten Ziele der österreichischen Zivil- prozeßordnung, die 
teils mittelbar oder unmittelbar Träger des Endzweckes des Prozesses sind, teils neben ihm hergehen. In 
ihnen kulminieren alle sozialen und wirtschaftlichen Aufgaben des Zivil- prozesses[.]»173 Während der Endzweck also das stets gleichbleibende Wohin des Zivil- prozesses formuliert, erhält jede Zivilprozessordnung und deren Zivil- prozess das Wie, also das konkrete und individuelle Gepräge von den zusätzlichen besonderen Zwecken, die in Grundsätzen, Maximen, «Ein- richtungen»174 und Einzelvorschriften umgesetzt und ausgestaltet wer- den. Die besonderen Zwecke setzen folglich den Endzweck voraus. Nur falls und insoweit wie der Endzweck des Privatrechtsschutzes in der Zivilprozessordnung umgesetzt wird und in der Rechtswirklichkeit fak- tische Realisierung findet (Effektivität), können sich darüber hinaus besondere Zwecke dem Wie des Privatrechtsschutzes widmen. Die besonderen Zwecke zeigen den «historisch und territorial»175,das heisst zeitlich und national bedingten, spezifischen Zivilprozess und dessen «Qualität»176. Deren «Wesen ist eine Verbesserung des Rechtsschutzes für jedermann und ein Einschränken der Nachteile, die mit dem Phäno- men des Rechtsstreites für die Gesellschaft, man könnte sagen, organisch verbunden sind.»177 Namentlich die Prozessökonomie antwortet auf das Wie des Pri- vatrechtsschutzes im Sinne der Effizienz. Wie oben178 dargelegt, zählte 110§ 
3 Zivilprozess Kleins 171So formulierte es Klein, Zivilprozeß, S.186, wohl absichtlich offen, um alle mögli- chen und jeweils nach herrschender Terminologie wechselnden Grundsätze, Maxi- men, Prinzipien, Ziele usw. zu erfassen. 172Klein, Zivilprozeß, S.186. 173Klein, Zivilprozeß, S.202, Hervorhebungen E. S. 174Klein, Zivilprozeß, S.186. 175Klein, Zivilprozeß, S.186. 176Klein, Zivilprozeß, S.191. 177Klein, Zivilprozeß, S.203. 178Siehe oben unter §  3/III./1.
	        

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