Masterarbeit Beat Vogt
Publikationen internationaler Organisationen mit Sitz in Liechtenstein (vgl. Jauslin 2002, S. 9),
z.B. die internationale Alpenschutzkommission CZPRA.
Direktorien und Schematismen.
Fasnachtszeitungen.
Dienstanweisungen bzw. Dienstvorschriften von Firmen.
Publikationen der Landes- oder Gemeindeverwaltung zur Orts-, Sanierungs-, Verkehrs-, und
Wirtschaftsplanung sowie vorbereitende Untersuchungen und Gutachten.
Übersetzungen von Publikationen "' durch Liechtensteiner. Übersetzungen nicht-
liechtensteimnischer administrativer Texte und grauer Literatur werden nicht gesammelt (vgl.
Wäspi et al. 2010, S. 7).
Publikationen, in denen Liechtensteiner Vor- oder Nachwort verfasst haben (vgl. Wäspi et al.
2010, S. 7), sofern der Text mindestens vier Seiten ausmacht.
Rundfunkproduktionen, die im Wege der Zweitverwertung als eigenständige redaktionelle
Angebote vollständig oder teilweise in Text, Ton und/oder Bild auf physischen Datenträgern
wiedergegeben werden (vgl. Matthias et al. 2009, S. 52).
Plakate, z.B. zu kulturellen Veranstaltungen, zu Kunstausstellungen sowie zu politischen (vgl.
Jauslin 2002, S. 2-3), gesellschaftlichen, wirtschaftlichen oder schulischen Veranstaltungen.
Flugblätter.
Druckgrafiken mit Bezug zum FL
Substantielle Artikel über das FL von ausländischen Zeitschriften mit weniger als vier Seiten
Umfang.
22.1.4. Medienwerke mit Prioritätsstufe vier („nice to have‘)
Folgende Medien erhalten die tiefste Priorität der von der LiLB aktiv gesammelten Liechtensteinen-
sien:
Masterarbeiten von liechtensteinischer Urheberschaft ohne thematischen Liechtenstein-Bezug.
Proseminar- und Seminararbeiten mit thematischem Liechtenstein-Bezug.
Von liechtensteinischen Urhebern herausgegebene Publikationen für den Unterricht, die nicht
an Schulen im FL verwendet werden.
Publikationen von nicht im FL wohnhaften Professoren und Dozenten der Universität Liech-
tenstein bzw. der Privaten Universität im Fürstentum Liechtenstein (UFL) mit geringem Be-
zug zum FL”.
?7 Im Gegensatz zur KB St. Gallen sammelt die LiLB nicht nur Übersetzungen mit literarischem Anspruch, son-
dern auch Übersetzungen wissenschaftlicher Texte, z.B. Übersetzungen von Hans-Jörg Rheinberger (vgl. Wäspi
et al. 2010, S. 7).
° Die KB St. Gallen schafft Publikationen solcher Urheber ohne Bezug zum Kanton St. Gallen nicht an (vgl.
Wäspi et al. 2010, S. 23).
81