Masterarbeit Beat Vogt
Sammeln von Fest- und Jubiläumsbroschüren sowie Informationsbroschüren für Neuzuzüger ist bloss
punktuell (vgl. Schweizerische Nationalbibliothek o.J., S. 1-4).
8.1.7.5. Patentschrifien
Patentbibliotheken in den USA sammeln seit über 200 Jahren Informationen zu Marken und Patenten.
Die Integrierung einer Patentbibliothek bietet Chancen für Bibliotheken, um ein neues Kundenseg-
ment zu binden, nämlich kleine Firmen und unabhàngige Erfinder. Patent-Trends spiegeln die Interes-
sen der Gesellschaft. Folglich sind Patentsammlungen auch beliebtes Quellenmaterial für Forscher
(vgl. Martin 2005, S. 371-372).
Weniger euphorisch ist die Situation der Patentsammlungen in deutschsprachigen Bibliotheken. Die
Idee, in der Deutschen Bücherei Leipzig nach 1913 eine Patentauslegestelle einzurichten, war anfangs
abgelehnt worden, so dass in den Jahren 1913 bis 1920 daher nur wenige Patentdokumente zu ihr ge-
langten. Erst 1955 wurde das Sammelgebiet auf die Patentschriften ausgedehnt. Die Deutsche Büche-
rei Leipzig hat die Sammlung der Patentschriften 1990 abgeschlossen (vgl. Die Deutsche Bibliothek
1999, S. 17 und 32).
Laut Burden et al. (2001, S. 117) sammelt die BL Patente.
8.1.7.6. Depotbibliothek internationaler Organisationen
Sowohl die Deutsche Bücherei Leipzig als auch die Deutsche Bibliothek Frankfurt a. M. waren vor der
Wiedervereinigung Deutschlands von einer Vielzahl internationaler Organisationen zur Depotbiblio-
thek erklärt worden. UNESCO, Vereinte Nationen und Europäische Gemeinschaften waren die ersten,
die ihre Publikationen ablieferten. Seit dem 3. Oktober 1990 wird die Funktion der Depotbibliothek
ausschliesslich von der Deutschen Bücherei Leipzig weitergeführt. Das heisst, sie sammelt und er-
schliesst sämtliche Veróffentlichungen internationaler Organisationen, auch wenn sie über den übli-
chen Sammelauftrag hinausgehen.
Ende 1993 standen rund 170 000 Dokumente der UNO, UNESCO, EG bzw. EU, WHO, GATT und
anderer internationaler Organisationen den Benutzerinnen und Benutzern zusammen mit Sekundàrlite-
ratur in einem eigenen Lesesaal zur Verfügung (vgl. Die Deutsche Bibliothek 1994, S. 17).
9. Archivierungspflicht
Die Archivierung ist eine der primáren Pflichten der National- und Landesbibliotheken. Es geht um
die Sicherung und Überlieferung kulturellen und wissenschaftlichen Schaffens. Durch die Einbezie-
hung der neuen elektronischen bzw. digitalen Medien in den Sammelauftrag ist die damit verbundene
Archivierung unverzichtbar. Nebst Schwiengkeiten, die sich aufgrund von rechtlichen Regelungen
ergeben, gibt es auch eine Reihe praktischer Herausforderungen bei der Archivierung. Probleme bei
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