Volltext: Vorbereitungen zu einer Ausarbeitung des Sammelauftrages der Liechtensteinischen Landesbibliothek

Masterarbeit Beat Vogt 
  
7.5.3. Versäumnisse aus vergangener Zeit 
Es gilt, Lücken in den Sammlungen zu füllen. Beispielsweise erwirbt die BL viele fehlende britische 
Publikationen des 19. Jahrhunderts systematisch beim antiquarischen Buchhandel (vgl. Jefcoate 2010, 
S. 84-85). 
7.5.4. Kauf, Tausch, Geschenk und Pflichtabgabe 
Schenkungen spielen oft eine wichtige Rolle (vgl. Riva 2011, S. 289-290; Klossowski 1994, S. 40). 
Die Deutsche Bibliothek (1994, S. 10) erwähnt, dass sie mit zahlreichen Partnern in aller Welt - meist 
NBs - enge Tauschbeziehungen pflegt. 
8. Sammeln nach Materialtyp bzw. nach formalen Kriterien 
Jahrhunderte hindurch bestand das Sammelgut der Bibliotheken fast ausschliesslich aus handschriftli- 
chen Aufzeichnungen und gedrucktem Schrifttum. Musikhandschriften und Musikdrucke, ursprüng- 
lich meist an anderen Orten gesammelt, kamen nach und nach hinzu. Seit rund 100 Jahren findet eine 
zunehmende Diversifikation des Sammelgutes statt. Andere Medientypen halten Einzug in die Biblio- 
theken, Medien, bei denen für die Speicherung und Wiedergewinnung der Information technische 
Verfahren eingesetzt werden: Tonträger, Filme, Mikroformen, elektronische und digitale Medien. Die 
Frage, welche Materialien von den Bibliotheken gesammelt werden sollen und warum, wird immer 
schwerer zu beantworten. 
Die Benennung der Gesamtheit dieser Materialien ist bekanntermassen problematisch. Der Terminus 
"Medien" " hat sich inzwischen durchgesetzt, obwohl er von der umgangssprachlichen Bedeutung 
dieses Begriffs erheblich abweicht. Doch sind auch andere Benennungen wie Informationstráger, Kul- 
turtráger, bibliothekarisches Sammelgut oder einfach Bibliotheksmaterialien in Gebrauch. Aus wis- 
senschaftlicher Sicht wird háufig von "Quellen" gesprochen. Allen Begriffen haftet etwas Unscharf- 
Allgemeines an (vgl. Dorfmüller et al. 1997, S. 1-2). 
8.1. Sondersammlungen 
Syré (2009, S. 11) zählt zu den Sonderbeständen „Handschriften und Autographen ebenso wie Alte 
Drucke, Karten, Atlanten, Graphiken, Plakate, Musikalien, Programme, Schulschriften, Nachlässe, 
  
'* Laut Bundesamt für Kultur (2008, S. 23) sind Medien „Vermittler, genauso sind Medien auch Wahrneh- 
mungs- und Verständigungswerkzeuge, wie beispielsweise die Sinne und die Sprache. Zudem bezeichnen die 
Medien ganze Bereiche, die Informationen produzieren und zu kommunikativer Formbildung und kulturellem 
Wissen führen, wie das Funktionssystem der Massen- oder Verbreitungsmedien, das Feld des Journalismus oder 
die Unterhaltungsindustrie.“ 
Das liechtensteinische Mediengesetz definiert in Art. 2 Medium als „jede technische Form der Massenkommu- 
nikation zur öffentlichen Verbreitung von geistigen Inhalten in Wort, Schrift, Ton oder Bild“ (Fürstentum Liech- 
tenstein 27.09.2005, S. 2). 
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