Volltext: Vorbereitungen zu einer Ausarbeitung des Sammelauftrages der Liechtensteinischen Landesbibliothek

Masterarbeit Beat Vogt 
  
sche Bibliothek, die heute an drei Plätzen präsent ist, nämlich in Leipzig mit der Deutschen Bücherei, 
in Frankfurt am Main mit der Deutschen Bibliothek und in Berlin mit dem Deutschen Musikarchiv 
(vgl. Die Deutsche Bibliothek 1994, S. 4), „den Auftrag, die kulturelle Überlieferung des deutschen 
Sprachraums lückenlos zu dokumentieren: vom Comic zum Amtsblatt, vom Boulevardblatt zum Ma- 
gazin, vom Kochbuch zum Forschungsbericht, von gedruckten Medien zu elektronischen Publikatio- 
nen* (Die Deutsche Bibliothek 1994, S. 11). 
7.4. Ausschlüsse aus der Sammlung 
Bibliotheken haben entweder den Erwerb eines betráchtlichen Teils der Druckproduktion bewusst und 
aus verstándlichen Gründen ausgeschlossen oder es ist ihnen nicht geglückt, gewisse Gattungen oder 
Publikationsformen zu erwerben, darunter. Ephemera, Flugblátter, Werbematerial, Gelegenheitsschnf- 
ten und Gebrauchsliteratur aller Art, Bücher für Frauen und Kinder, Schulbücher, fromme Pamphlete, 
populáre Ausgaben bekannter Titel sowie Schriften, die nicht bei der Stationer's Company in London 
eingetragen oder bei den Frankfurter und Leipziger Messen gehandelt wurden. Folglich haben viele 
grosse wissenschaftliche Bibliotheken gewisse Quellen zum Verständnis gesellschaftlicher und kultu- 
reller Entwicklungen in der Neuzeit konsequent ausgeschlossen (vgl. Jefcoate 2010, S. 84). 
7.4.1. Ausschlüsse in Deutschland 
Laut Matthias et al. (2009, S. 16-19) sind gemàss Richtlinien der DNB nicht zu sammeln: 
e Werke, die in einer so geringen Auflagenhóhe vervielfáltigt wurden, dass sie nicht eigentlich 
zur Verbreitung bestimmt sein können, d.h. die 1n einer geringeren Auflage als 25 Exemplare 
erscheinen (vgl. PÉIAV § 4 Nr. 1); 
e  Medienwerke, die einzeln auf Anforderung hergestellt und mit weniger als 25 Druckexempla- 
ren verbreitet werden (Books on Demand; Publishing on Demand; Printing on Demand), so- 
fern sie in einer zur Archivierung und Bereitstellung geeigneten unkôrperlichen Form abgelie- 
fert werden (vgl. PÉIAV $ 4 Nr. 2); 
e Computer-Ausdrucke in Einblatt-, Faltblatt- und Leporello-Form; 
e. Hochschulprüfungsarbeiten, die nur innerhalb des Qualifikationsverfahrens entstehen (z.B. 
Diplom-, Magister-, Bachelor- und Staatsexamensarbeiten), und nicht zur Verbreitung be- 
stimmt sind; 
e Dissertations-Druckzwang- oder Dissertations-Prüfungsexemplare, wenn die Dissertation er- 
kennbar unverándert ausserdem in einem Verlag oder ausserhalb des Verlagsbuchhandels er- 
scheint; 
e Filmwerke (vgl. G $ 3 Abs. 4), unabhängig vom Datenträger; 
e  Filmwerke auf fotochemisch beschichteten Trägermaterialien (vel. PAÂAV 8 4 Nr. 11), auch 
wenn die Musik im Vordergrund steht; 
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