Masterarbeit Beat Vogt
6.2.1. Sammlungsschwerpunkte der Vorarlberger Landesbibliothek
Die Vorarlberger LB hat „auf die Landesgeschichte, auf die Geschichte des Bodenseegebietes und die
Randgebiete anderer an Vorarlberg anstossender Länder“ (Burmeister 1976, S. 195) Rücksicht zu
nehmen. Ferner sind geltende Werke aus der allgemeinen Geschichte, biographische Lexika und in
Betracht kommende Wórterbücher zu übernehmen. Burmeister (1976, S. 195) engt den Sammel-
schwerpunkt mit folgender Begründung ein: ,,Die Verháltnisse des Landes Vorarlberg werden niemals
die Errichtung einer Bibliothek rechtfertigen, die über die Forderung der Landesgeschichte und Lan-
deskunde hinausgeht". Es gelte daher, die bisherige Anschaffungspolitik fortzuführen. Die 1904 for-
mulierte Leitlinie soll beibehalten werden, so ,dass in erster Linie die von Vorarlbergem verfassten
oder Vorarlberg betreffenden Bücher anzuschaffen sind* (Burmeister 1976, S. 198).
6.3. Sammelauftrag der Schweizerischen Nationalbibliothek
Die Petition vom 4. Márz 1891 des Zürcher Gelehrten Friedrich Staub (1826-1896) verlangte eine
Bibliothek als Sammel- und Aufbewahrungsstátte von Helvetica, also des gesamten gedruckten
Schrifttums über die Schweiz oder von Schweizern verfasst, das im In- oder Ausland erschienen ist,
nebst einer Sammlung von Ansichten, Plakaten, Karten und Portráts zur selben Thematik.
Die Hauptaufgabe der SNB war das Sammeln von Helvetica" (vgl. Surchat 1995, S. 28-30).
Der Sammelbereich der Schweizerischen Landesbibliothek, die Helvetica, wurde im Bundesbeschluss
von 1894 folgendermassen definiert: die auf die Schweiz oder einzelne Teile derselben Bezug haben-
den Publikationen und literarischen Erzeugnisse, im In- oder Ausland erschienen, sowie die von
schweizerischen Autoren herrührenden bedeutsamen Schriftwerke jeder Art. Das Bundesgesetz von
1911 bestátigte in knappster Form den gesetzlichen Auftrag und prázisierte den Sammelbereich der
SNB sowie den Begriff der Helvetica und enthielt darüber hinaus einige administrative Detailbestim-
mungen (vgl. Graf 1995, S. 65). Das Bibliotheksgesetz 1911 erweiterte den Helvetica-Begriff wie
folgt: Es sollten nun in der Schweiz gedruckte Publikationen unabhängig ihres Inhaltes (ob Bezug-
nahme zur Schweiz oder nicht) gesammelt werden (vgl. Surchat 1995, S. 32).
Im Bericht der Schweizerischen Landesbibliothek 52 (1965), S. 1-2, (zit. in: Surchat 1995, S. 35)
heisst es über den Sammelauftrag der SNB:
„Die Auflagen von heute, welche das Gesetz unserer Bibliothek auferlegt, sind klar. Wenn sie von
einem grossen Teil der Öffentlichkeit noch immer nicht recht verstanden wird, so liegt dies wohl
einzig und allein daran, dass sich die Landesbibliothek, unseres Wissens als einzige Nationalbibli-
othek der Welt auf das Sammeln und Bewahren einerseits von landeskundlicher Literatur (Publika-
P? Ursprünglich hatte die SNB nur Helvetica von der Zeit des neuen Bundes (1848) an zu sammeln; in der Zeit
zwischen 1894 und 1951 fungierte die Bürgerbibliothek Luzern als Sammelstelle für Alt-Helvetica (vgl. Surchat
1995, S. 29-30).
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