Volltext: Vorbereitungen zu einer Ausarbeitung des Sammelauftrages der Liechtensteinischen Landesbibliothek

Masterarbeit Beat Vogt 
  
6.2.1. Sammlungsschwerpunkte der Vorarlberger Landesbibliothek 
Die Vorarlberger LB hat „auf die Landesgeschichte, auf die Geschichte des Bodenseegebietes und die 
Randgebiete anderer an Vorarlberg anstossender Länder“ (Burmeister 1976, S. 195) Rücksicht zu 
nehmen. Ferner sind geltende Werke aus der allgemeinen Geschichte, biographische Lexika und in 
Betracht kommende Wórterbücher zu übernehmen. Burmeister (1976, S. 195) engt den Sammel- 
schwerpunkt mit folgender Begründung ein: ,,Die Verháltnisse des Landes Vorarlberg werden niemals 
die Errichtung einer Bibliothek rechtfertigen, die über die Forderung der Landesgeschichte und Lan- 
deskunde hinausgeht". Es gelte daher, die bisherige Anschaffungspolitik fortzuführen. Die 1904 for- 
mulierte Leitlinie soll beibehalten werden, so ,dass in erster Linie die von Vorarlbergem verfassten 
oder Vorarlberg betreffenden Bücher anzuschaffen sind* (Burmeister 1976, S. 198). 
6.3. Sammelauftrag der Schweizerischen Nationalbibliothek 
Die Petition vom 4. Márz 1891 des Zürcher Gelehrten Friedrich Staub (1826-1896) verlangte eine 
Bibliothek als Sammel- und Aufbewahrungsstátte von Helvetica, also des gesamten gedruckten 
Schrifttums über die Schweiz oder von Schweizern verfasst, das im In- oder Ausland erschienen ist, 
nebst einer Sammlung von Ansichten, Plakaten, Karten und Portráts zur selben Thematik. 
Die Hauptaufgabe der SNB war das Sammeln von Helvetica" (vgl. Surchat 1995, S. 28-30). 
Der Sammelbereich der Schweizerischen Landesbibliothek, die Helvetica, wurde im Bundesbeschluss 
von 1894 folgendermassen definiert: die auf die Schweiz oder einzelne Teile derselben Bezug haben- 
den Publikationen und literarischen Erzeugnisse, im In- oder Ausland erschienen, sowie die von 
schweizerischen Autoren herrührenden bedeutsamen Schriftwerke jeder Art. Das Bundesgesetz von 
1911 bestátigte in knappster Form den gesetzlichen Auftrag und prázisierte den Sammelbereich der 
SNB sowie den Begriff der Helvetica und enthielt darüber hinaus einige administrative Detailbestim- 
mungen (vgl. Graf 1995, S. 65). Das Bibliotheksgesetz 1911 erweiterte den Helvetica-Begriff wie 
folgt: Es sollten nun in der Schweiz gedruckte Publikationen unabhängig ihres Inhaltes (ob Bezug- 
nahme zur Schweiz oder nicht) gesammelt werden (vgl. Surchat 1995, S. 32). 
Im Bericht der Schweizerischen Landesbibliothek 52 (1965), S. 1-2, (zit. in: Surchat 1995, S. 35) 
heisst es über den Sammelauftrag der SNB: 
„Die Auflagen von heute, welche das Gesetz unserer Bibliothek auferlegt, sind klar. Wenn sie von 
einem grossen Teil der Öffentlichkeit noch immer nicht recht verstanden wird, so liegt dies wohl 
einzig und allein daran, dass sich die Landesbibliothek, unseres Wissens als einzige Nationalbibli- 
othek der Welt auf das Sammeln und Bewahren einerseits von landeskundlicher Literatur (Publika- 
  
P? Ursprünglich hatte die SNB nur Helvetica von der Zeit des neuen Bundes (1848) an zu sammeln; in der Zeit 
zwischen 1894 und 1951 fungierte die Bürgerbibliothek Luzern als Sammelstelle für Alt-Helvetica (vgl. Surchat 
1995, S. 29-30). 
31
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.