Masterarbeit Beat Vogt
nisse in deutscher Sprache, ‘wo immer auf der Welt sie gedruckt wurden‘. Innerhalb des zusammen-
hängenden deutschsprachigen Raumes zählen darüber hinaus auch hier erschienene fremdsprachige
Bücher zum Sammelgegenstand.*
Die Deutsche Bibliothek (1994, S. 10) schildert ihren Sammelauftrag ausführlich:
Der entscheidende Auftrag des Gesetzes ist das Sammeln, Archivieren und bibliographische Ver-
zeichnen der
e ab 1913 in Deutschland verlegten Veröffentlichungen und produzierten Tonträger; in Zukunft
auch Videos und elektronische Publikationen;
e ab 1913 im Ausland verlegten oder hergestellten deutschsprachigen Veróffentlichungen;
e ab 1913 im Ausland verlegten oder hergestellten Übersetzungen deutschsprachiger Veróffent-
lichungen in andere Sprachen;
e ab 1913 im Ausland verlegten oder hergestellten fremdsprachigen Veróffentlichungen über
Deutschland, den sogenannten Germanica;
e zwischen 1933 und 1945 von deutschsprachigen Emigranten verfassten oder veróffentlichten
Druckwerke.
Das streng formale Kriterium ist die „deutsche Sprache“ (Staatsbibliothek zu Berlin - Preussischer
Kulturbesitz im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft Sammlung Deutscher Drucke 1999, S. 24).
Die Deutsche Bibliothek wird zur Deutschen Nationalbibliothek mit erweitertem Sammelauftrag für
digitale Publikationen (vgl. Die Deutsche Bibliothek 2005, S. 42-43).
6.2. Sammelauftrag der Osterreichischen Nationalbibliothek
Neben der Aufgabe, die Kontinuität der gewachsenen Einzelsammlungen zu wahren, hat die ÖNB
auch den gesetzlichen Auftrag, das gesamte Schrifttum, das in Österreich erscheint, zu erwerben und
zu archivieren; die auf Österreich Bezug nehmende Literatur des Auslandes wird gleichfalls beschafft
(vgl. Österreichische Nationalbibliothek 1977, S. 7). Die Druckschriftensammlung hat sich daher
schwerpunktmässig der ihr obliegenden besonderen Aufgabe einer NB gewidmet, nämlich eine mög-
lichst lückenlose Sammlung des österreichischen Schrifttums, einschliesslich der Werke über Öster-
reich und von österreichischen Autoren, auch wenn sie im Ausland erschienen sind, sicherzustellen
(vgl. Österreichische Nationalbibliothek 1977, S. 9-10).
Hall et al. (1992, S. II-IV) äussern sich zu den formalen Kriterien, wer als österreichischer Autor
bezeichnet wird, wie folgt:
, Eine der Bedingungen ist die Geburt vor 1918 im Gebiet der Habsburgermonarchie, eine weitere,
dass der Autor deutsch geschrieben hat, in einzelnen Fállen wurde vom Kriterium der Geburt ab-
gegangen, dann nämlich, wenn Ósterreich für jemanden eine wichtige Wirkungsstátte war. "
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