Masterarbeit Beat Vogt
c. | Sammeln Sie auch Produktionen, die über Ihr Gebiet
handeln, aber ausserhalb von diesem publiziert wur-
den?
d. | Werden nur bestimmte Formate abgespeichert? „Bevorzugt werden entweder offene bzw. offen gelegte oder heute sehr verbreitete Forma-
te. Für textorientierte Dokumente empfehlen wir die Verwendung von PDF/A (PDF) oder
von reinen Textformaten (z.B. TXT, CSV), gerne auch mit Strukturinformationen (z.B.
XML)“ Sammlung und Langzeitarchivierung.
e. | Werden Formate standardisiert? „Die Abgabe elektronischer amtlicher Veröffentlichungen erfolgt in dieser Form entspre-
chend den Standards der Deutschen Nationalbibliothek™ Nina Balz (2009), S. 129.
f. | Gibt es ein Mindestmass (z.B. eine gewisse Anzahl
Seiten, Zeilen oder Wörter), die ein Text haben muss,
damit dieser gesammelt wird?
g. | Wie viele Pflichtexemplare müssen abgegeben wer- „Zwei Exemplare sind an die Bayerische Staatsbibliothek in München abzuliefern: Pflicht-
den? stückgesetz Bayern“ Wikipedia.
„Nach Art. I und 3 des Gesetzes über die Ablieferung von Pflichtstücken (PfIStG) vom
6. August 1986 (GVBI S. 216) sind von allen mittels eines Vervielfáltigungsverfahrens
hergestellten und zur Verbreitung bestimmten Texten, die in Bayern verlegt werden, ohne
Rücksicht auf die Art des Textes und des Vervielfältigungsverfahrens vom Verleger oder in
Ermangelung eines Verlegers von derjenigen natürlichen oder juristischen Person, in deren
Auftrag der Text vervielfältigt wird, innerhalb von zwei Wochen nach Erscheinen unent-
geltlich und auf eigene Kosten zwei Stücke in handelsüblicher Form an die Bayerische
Staatsbibliothek - Stelle für Pflichtstücke -, Postfach 340150, 8000 München 34, abzulie-
fern“ Sammlung der Pflichtstücke (11. November 1986).
,,SVon allen mittels eines Vervielfáltigungsverfahrens hergestellten und zur Verbreitung
bestimmten Texten, die in Bayern verlegt werden, sind (...)
zwei Stücke in handelsüblicher Form an die Bayerische Staatsbibliothek München abzulie-
Jem (Pflichtstücke). Als Texte im Sinn von Satz 1 gelten auch besprochene Tontráger, Mu-
siknoten und andere graphische Musikaufzeichnungen, Landkarten. Ortspláne und Atlanten
sowie bildliche Darstellungen" Pflichtstückgesetz vom 6. August 1986, Art. 1 (1).
h. | Kónnen die Bibliotheksbenutzerinnen und Biblio-
theksbenutzer die Pflichtexemplare ausleihen?
i | Wie viele Pflichtexemplare sind nicht allgemein aus-
leihbar (weil sie beispielsweise in der Kulturgüter-
sammlung sind)?
j | Bauen Sie Reserven auf (Depotbibliothek mit mehre- e ,Funktion als Depotbibliothek der » Bayerischen Akademie der Wissenschaften"
ren Exemplaren einer Publikation)? http://www.bsb-muenchen.de/Unberechneter-Zugang-Pflichtablieferung-
Pflichtexemplare.581.0.html [30.10.2013].
283