Volltext: Vorbereitungen zu einer Ausarbeitung des Sammelauftrages der Liechtensteinischen Landesbibliothek

Masterarbeit Beat Vogt 
  
geschichtlichen Überblick über die Pflichtablieferung deutscher Musikdruckwerke. Die Pflichtabgabe 
der deutschen Musikverleger und Tonträgerhersteller ins Deutsche Musikarchiv klappt gemäss der 
Leiterin des Referats Erwerbung und Erschliessung sehr gut (vgl. Sálzer 2012a, S. 27). 
Schmitz-Kuhl (2012, S. 41-42) behandelt die Geschichte der Deutschen Bibliothek von 1946-1969 
sowie das Pflichtexemplargesetz 1969. Aufgrund der Wiedervereinigung Deutschlands sind zahlreiche 
Novellierungen in den Pflichtexemplarrechtsvorschriften seit 1990 in den neuen und alten Bundeslàn- 
dem zu verzeichnen (vgl. Beger 2000, S. 36—37). Beger (2000, S. 38-39) gibt Einblicke über die Nen- 
nung von elektronischen Medien in deutschen Pflichtexemplarregelungen. 
In Ergánzung zum Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) konkretisiert heute die Pflich- 
tablieferungsverordnung das Recht der Bibliothek auf unaufgeforderte und kostenlose" Belieferung: 
Wer auch immer in Deutschland ein Medienwerk veróffentlicht, das unter den Sammelauftrag fillt, st 
gemäss der aktuellsten Fassung verpflichtet, zwei Exemplare abzuliefern (vgl. Sálzer 2012b, S. 36-37). 
3.2.3. England 
Sternberg (1991, S. 61) fasst die Ursprünge der Pflichtabgabe in England zusammen, beginnend mit 
dem Press Licensing Act 1m Jahr 1662, nach welchem drei gedruckte Kopien von jedem in England 
neu oder wieder gedruckten Buch im besten Papier der Bibliothek Seimner Majestát abzugeben sind, 
bevor das Werk verkauft oder publiziert wird. Als weiteres Gesetz folgt das Copyright Act 1709. 1757 
bekam die BL das Recht auf eine Pflichtabgabe. 1801 wurde das Copyright Act auf Irland erweitert, 
insgesamt elf Bibliotheken konnten Pflichtabgaben entgegennehmen und es wurden Abgabefristen 
fixiert. Sternberg (1991, S. 74) erwähnt die Ausweitung der Pflichtabgaben der zur Britischen Krone 
gehórenden Kolonien an die BL. 
3.24. Frankreich 
Die Anfánge der gesetzlichen Pflichtabgabe (dépót légal) 1n Frankreich mit der Ordonnance de Mont- 
pellier 1537 sind im Kapitel 3.1. ,,Geschichtliche Ursprünge der gesetzlichen Pflichtabgabe^ in der 
vorliegenden Arbeit erwähnt. 
Lupovici (2006, S. 82) führt übersichtlich auf, ab wann für welches Medium die gesetzliche Pflichtab- 
gabe gilt: 
„1537: books 
1648: engravings including maps 
1793: music scores 
1925: photography as any graphic art production and phonograms 
1941: posters 
  
P? Die Ablieferungspflicht in Deutschland erfolgt grundsätzlich kostenlos, ausgenommen im Land Baden- 
Württemberg. „Des Weiteren sind Entschädigungspflichten in Härtefällen geregelt, die dann greifen, wenn die 
Abgabe den Verleger oder Hersteller unzumutbar trifft, weil er ‘mit grossem Aufwand eine geringe Aufla- 
ge‘ herstellt, so wie es das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss im Jahre 1981 vorgegeben hat“ (Beger 
2000, S. 38). 
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