Masterarbeit Beat Vogt
Weitere Fragen:
Betrifft Ihr Sammelauftrag die ganze
Literaturproduktion innerhalb Ihres
geografischen Gebietes?
Was die Pflichtablieferung gem. Mediengesetz betrifft gelten selbstverständlich die aktuellen Landesgren-
zen:
Bei Ankauf von Auslandsaustriaca wird auch auf das Gebiet des historischen Österreichs Rücksicht genom-
men (Vgl. Sammelrichtlinien Abschnitt 3.2.1)
„Belegexemplare von allen in Österreich erschienenen Publikationen inklusive der elektronischen Offline-
Medien“ http://www.onb.ac.at/files/jahresbericht2010_wissensbilanz.pdf S. 8 [19.10.2013].
„Bei österreichischen Printpublikationen wird Vollständigkeit angestrebt“
“http://www.onb.ac.at/files/jahresbericht2010_wissensbilanz.pdf S. 21 [19.10.2013].
Betrifft Ihr Sammelauftrag auch Urhe-
ber, die in nicht in Ihrem Gebiet woh-
nen, aber aus ihrem Gebiet (durch
Staatsbürgerschaft bzw. Bürgerort)
stammen?
Ja , auch z.B. emigrierte österr. KünstlerInnen /AutorInnen.
In der Gesamten Rechtsvorschrift für Bibliotheksordnung für die Österreichische Nationalbibliothek heisst
es in $ 16.2.
,sammlung von Auslandsaustriaca sowie von ausländischen Publikationen mit Schwerpunkt im Bereich der
Geisteswissenschaften"*
„Eine Eingrenzung auf die Staatszugehórigkeit greift zu kurz: gesammelt werden auch Werke von Personen,
die im Dienste Österreichs gewirkt haben, ebenso wie jene, die im jeweiligen historischen Österreich gebo-
ren wurden, hier längere Zeit gelebt und österreichisches Kultur- und Geistesleben ins Ausland getragen
haben“ http://www.onb.ac.at/files/Sammelrichtlinien2010_11_11.pdf S. 16 [19.10.2013].
Sammeln Sie auch Produktionen, die
über Ihr Gebiet handeln, aber aus-
serhalb von diesem publiziert wurden?
„Darüber hinaus sammelt die Bibliothek in systematischer Auswahl im
Ausland publizierte Österreich spezifische Literatur“
http://www.onb.ac.at/files/jahresbericht2010_wissensbilanz.pdf S. 8 [19.10.2013].
„Die Beschaffung und Dokumentation von Auslandsaustriaca bildet ein zentrales Sammelgebiet der ÖNB.
Damit gemeint sind einerseits ausländische Publikationen, die Österreich oder ÖsterreicherInnen betreffen,
andererseits im Ausland erschienene Werke, die von ÖsterreicherInnen verfasst oder herausgegeben wur-
den“ http://www.onb.ac.at/files/Sammelrichtlinien2010_11_11.pdf S. 16 [19.10.2013].
Werden nur bestimmte Formate abge-
speichert?
?
Werden Formate standardisiert?
Gibt es ein Mindestmass (z.B. eine
gewisse Anzahl Seiten, Zeilen oder
Wörter), die ein Text haben muss,
damit dieser gesammelt wird?
Wie viele Pflichtexemplare müssen
abgegeben werden?
Von jedem Druckwerk, das in Österreich, erscheint bzw. verlegt oder gedruckt wird sind 2 Exemplare der
Österreichischen Nationalbibliothek abzuliefern.
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