Masterarbeit Beat Vogt
13 Institutionen haben die Fragebögen bearbeitet, darunter die NBs der deutschsprachigen Länder
Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein. Die meisten der angeschriebenen Schweizer KBs
haben verdankenswerterweise den Fragebogen ausgefüllt. So liegen die beantworteten Fragebögen der
wichtigsten umliegenden Bibliotheken mit Sammelauftrag vor und sind im Kapitel 1 des Anhangs I
der vorliegenden Arbeit aufgeführt.
Im Wesentlichen weisen sämtliche der untersuchten Bibliotheken mit Sammelauftrag für Medien über
ein gewisses geografisches Gebiet viele Ähnlichkeiten in ihrer Sammelpolitik auf: So werden nebst
Büchern als Verlagspublikationen, Zeitungen, Zeitschriften, Dissertationen (meist gedruckt und digital)
auch gedruckte Musikwerke, Landkarten, graue Literatur, trägerabhängige Dokumente wie CDs, CD-
ROMs, DVDs, Blue Rays sowie trägerunabhängige Dokumente wie E-Books von allen bzw. fast allen
Bibliotheken gesammelt.
Von geringen Ausnahmen abgesehen sammeln alle Bibliotheken auch Mikroformen und Books on
Demand.
Die grosse Mehrheit der Bibliotheken sammelt ganze Webseiten sowie Unterseiten von Webseiten,
Newsletters, Vereinspublikationen, Vereinsschriften wie Statuten oder Jahresberichte, Flugblätter und
Plakate.
In 75% der beantworteten Fragebögen wird angegeben, dass Nachlässe in der jeweiligen Bibliothek
gesammelt werden. Bei den restlichen 25% der Bibliotheken übernimmt das jeweilige Archiv die
Nachlässe.
Etwas über der Hälfte der Bibliotheken sammelt Werbedrucke zum Mitnehmen (Flyer, Prospekte).
Manche Institutionen (z.B. KB St. Gallen) tun dies bloss im Zusammenhang mit einem speziellen
Event.
Fotos und Ansichtskarten werden von rund einem Drittel der Bibliotheken nicht gesammelt.
Weniger als die Hálfte der untersuchten Bibliotheken sammeln Blogs.
Nur die wenigsten Bachelorarbeiten und Masterarbeiten werden von den befragten Bibliotheken ge-
sammelt.
Als Hauptkriterien zur Aufnahme in die Sammlung gelten bei allen untersuchten Bibliotheken der
Wohnsitz im Gebiet oder ein thematischer Bezug zum Gebiet. Die NBs sammeln auch Publikationen
von Urheber, die nicht in ihrem Land wohnen, aber die entsprechende Staatsbürgerschaft haben. Fi-
nige Kantonsbibliotheken hingegen sammeln Publikationen von Urhebern, die nicht in ihrem Gebiet
wohnen, aber aus ihrem Gebiet stammen bzw. dort ihren Bürgerort haben, nicht.
Die Angaben über ein Mindestmass, das ein Text haben muss, damit dieser gesammelt wird, differie-
ren. Einige Institutionen haben dies gar nicht definiert. Bei anderen schwankt es zwischen vier Seiten
(DNB und LiLB), vier bis fünf Seiten (KB Graubünden), fünf Seiten (Aargauer KB), acht Seiten (NB
von Malta) und zehn Seiten (KB St. Gallen).
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