Volltext: Beiträge zum liechtensteinischen Recht aus nationaler und internationaler Perspektive

Der EGMR führt aus, dass das Strafverfahren gegen den Beschwer- deführer angefangen habe, als die Voruntersuchung bezüglich des Sach- verhalts eingeleitet worden sei, welcher schliesslich zur rechtskräftigen Verurteilung des Beschwerdeführers im gegenständlichen Verfahren geführt habe. Die Voruntersuchung sei am 4. Mai 1994 eröffnet worden, und das Verfahren habe schliesslich geendet, als dem Beschwerdeführer das Urteil des Staatsgerichtshofs zugestellt worden sei, mithin am 5. März 2004. Die Gesamtdauer des Verfahrens mit neun Jahren und zehn Monaten aufgrund Verzögerungen während der Voruntersuchung müsse als übermässig lang bezeichnet werden und habe gegen das Recht des Beschwerdeführers auf ein Verfahren innert angemessener Frist ver- stossen.18 e)Schädler u. a. gegen Liechtenstein Die Bevölkerung der Gemeinde Triesenberg hatte im Februar 2000 einen Zonenplan durch ein Referendum angenommen. Nach diesem fiel der grössere Teil eines Grundstücks, das im Miteigentum der Beschwerde- führer steht, nicht in die Bauzone. Die Beschwerdeführer bestritten die Rechtmässigkeit des Zonenplans sowie des Verfahrens, mit dem dieser genehmigt worden war, und versuchten, durch alle innerstaatlichen Instanzen zu erreichen, dass das betreffende Grundstück vollständig als Bauland ausgewiesen werde.19 Der EGMR stellt zunächst fest, dass das gegenständliche Verfahren vor der Gemeinde Triesenberg, der liechtensteinischen Regierung und der Verwaltungsbeschwerdeinstanz ohne unzulässige Verzögerung durchgeführt worden sei. Dagegen habe es vor dem Staatsgerichtshof über vier Jahre und vier Monate gedauert. Der EGMR attestiert dem Staatsgerichtshof, dass das Verfahren komplex gewesen sei und dass die anwaltlich vertretenen Beschwerdeführer durch die Einreichung umfangreicher Stellungnahmen und Anträge selbst für einige Verfah- rensverzögerungen verantwortlich seien. Diese umfangreichen Stellung- nahmen und Anträge hätten es im Interesse der Rechtspflege notwendig 75 
Innerstaatliche Durchsetzung der Entscheidungen des EGMR 18 Siehe von Hoffen gegen Liechtenstein,Urteil vom 27. Juli 2006, Nr. 5010/04, abge- druckt in LES 2007, S. 61 ff. (63 ff.). 19 Zum Sachverhalt siehe Schädler u. a. gegen Liechtenstein,Urteil vom 21. Oktober 2010, Nr. 32763/08, abgedruckt unter LES 2011, S. 97 ff.
	        

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