Volltext: Beiträge zum liechtensteinischen Recht aus nationaler und internationaler Perspektive

Vorwort Es ist mir als Präsident des Liechtenstein-Instituts, aber auch als Freund von Herbert Wille, eine besondere Freude und Genugtuung, ihm diese Festschrift präsentieren zu dürfen als Geschenk zu seinem 70. Geburts- tag und als verdientes Zeichen der Anerkennung für sein politisches und wissenschaftliches Lebenswerk im Dienste seiner liechtensteinischen Heimat. Nur selten gibt es Persönlichkeiten und Lebensentwürfe, die über eine so lange Zeit politisches und richterliches Engagement und Erfah- rung mit wissenschaftlichem Wirken vereinen und das eine vom anderen profitieren lassen können, zeitgleich und nacheinander. Wir sind glücklich, im Liechtenstein-Institut einen Forscher und Lehrer zu haben, der über Jahrzehnte mit hoher Sachkunde, ausseror- dentlicher praktischer Erfahrung und Nähe im politischen und recht - lichen Prozess sowie mit wissenschaftlicher Genauigkeit und Differen- ziertheit zentrale Gebiete des liechtensteinischen Verfassungs- und Ver- waltungsrechts, ja des öffentlichen Rechts im weitesten Sinne bearbeitet und systematisch erschlossen hat. Seine Werke sind aus dem liechten- steinischen Rechtsleben nicht mehr wegzudenken. Wir sind stolz auf Herbert Wille für unser Institut, vor allem aber für unser Land. Herbert Wille hat Liechtenstein viel gegeben, nicht nur mit riesi- gem Arbeitspensum, sondern auch mit qualitativ hochstehender Arbeit, seinem von Praxis und Realitätssinn getragenen Herangehen an Pro- blemstellungen, verbunden mit Bodenständigkeit und Geradlinigkeit seiner Erkenntnisse, auch wenn es unangenehm wird. Vielleicht war es gerade diese Eigenschaft, ohne Aufhebens um seine Person und Stellung vorausschauend Problemfelder wahrzunehmen, sein Mut, sie anzuspre- chen und seine Mitbürger mit Handlungsnotwendigkeiten in unge- schminkter, aber nie vorwurfsvoller Form zu konfrontieren, die ihn keine politischen Wahlen gewinnen liess. Umso mehr qualifizierten ihn
	        

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