Volltext: Beiträge zum liechtensteinischen Recht aus nationaler und internationaler Perspektive

In dieser wurde ein Programm vereinbart, aufgrund dessen sich die EFTA-Staaten dem EWG-Binnenmarkt annähern sollten. Die damals anvisierten Bereiche – Bekämpfung protektionistischer Tendenzen, grössere Freizügigkeit für gewerbliche Waren und die «Beseitigung unlauterer Handelspraktiken und der den Freihandelsabkommen zuwi- derlaufenden staatlichen Hilfen sowie Zugang zu den öffentlichen Auf- trägen»20– enthielten bereits den Kern des späteren EWR-Abkommens. Anlass waren unter anderem die divergierenden Interpretationen der Freihandelsabkommen durch verschiedene Gerichte, namentlich das schweizerische Bundesgericht in seinen berüchtigten 
Entscheiden Omo21und Adams22, welche sich bis heute hinderlich auf die Diskussio- nen über das Freihandelsabkommen Schweiz-EU von 1972 auswirken. Zwar war die Annäherung der EFTA-Staaten an den EWG-Binnen- markt nicht wie erwartet erfolgt, sodass für einen effektiven Beginn einer Integrationsdiskussion auf die so genannte Delors-Erklärung von 1989 gewartet werden musste. Allerdings konnten gewisse Elemente der Annäherung umgesetzt werden. So auch das LugÜ, welches 1988 unter- zeichnet wurde und 1990 in Kraft trat. Somit wurde in zeitlicher Hin- sicht das Pferd «am Schwanz aufgezäumt».23 Wenn man den in II.2. erwähnten Zusammenhang zwischen Bin- nenmarkt und Brüsseler Übereinkommen in Rechnung stellt, so erscheint der Zusammenhang des auf die EFTA-Staaten ausgedehnten Binnenmarkts in der Form des EWR mit dem Parallelübereinkommen zum Brüsseler Übereinkommen, nämlich dem LugÜ, nur folgerichtig. Dabei muss vorausgeschickt werden, dass die Schaffung eines Parallel- abkommens nicht zwingend war, sondern durchaus auch eine Beteili- gung der EFTA-Staaten am EuGVÜ möglich gewesen wäre. Allerdings wurde diese Lösung vor allem seitens der EFTA-Staaten verworfen, weil sie u. a. eine Unterstellung unter die Jurisdiktion des EuGH bedeutet 31 
Liechtenstein: eine Lücke von 160 km2im Europäischen Rechts raum Harry Duintjer Tebbens/Tom Kennedy/Christian Kohler (Hrsg.), Internationale Zuständigkeit und Urteilsanerkennung in Europa, Köln etc. 1993, S. 223. 20Zit. in: Antonio Ortiz-Arce (Fn. 19), S. 223. 21BGE 105 II 49 vom 25. Januar 1979 in der Sache Bosshard Partners Intertrading AG gegen Sunlight AG. 22BGE 104 IV 175 vom 3. Mai 1978 in der Sache Adams gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt. 23Siehe Antonio Ortiz-Arce (Fn. 19), S. 220.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.