Volltext: Beiträge zum liechtensteinischen Recht aus nationaler und internationaler Perspektive

sungskontroverse und bestellte eine Kommission, die sich mit den grundlegenden offenen Fragen auseinandersetzen sollte.95Die Verfas- sungsdiskussion, die nach der Thronrede von Fürst Hans-Adam II. 1993 ihren Anfang genommen hatte, nahm breitere Formen an.96Die Bürger- partei setzte auf einen Dialog mit dem Fürsten und würdigte gleichzei- tig die Verdienste von Herbert Wille um den Staat Liechtenstein.97Sie nominierte ihn 1997 für eine weitere Amtsperiode als Vorsitzenden der VBI.98Der Landtag wählte Wille zur Ernennung durch den Fürsten. Der Fürst blieb jedoch bei seinem Wort und verweigerte die Ernennung.99Es folgte ein reger Briefwechsel zwischen den beteiligten drei Staatsorganen über die umstrittene Richterwahl.100Schliesslich machte die Bürgerpar- tei einen anderen Wahlvorschlag. Neuer VBI-Vorsitzender wurde Andreas Batliner.101 Zwei Jahre später gab der Europäische Gerichtshof für Menschen- rechte der Klage von Herbert Wille wegen Verletzung der Meinungsäus- serungsfreiheit und des Rechtes auf eine wirksame Beschwerde statt. Das Land Liechtenstein musste eine Genugtuung von 10000 und Gerichts- kosten von 91000 Franken bezahlen. Herbert Wille äusserte: «Mir ist Unrecht geschehen, aber jetzt bin ich rehabilitiert 
worden.»102 V.Forschung am Liechtenstein-Institut 1997– Ab 1997 widmete sich Herbert Wille ganz der Forschung, als For- schungsbeauftragter für Recht am Liechtenstein-Institut und als Lehr- beauftragter an der Universität Innsbruck. Er begann ein grosses For- schungsprojekt zum liechtensteinischen Staatswesen. Es beschäftigt sich mit dem Aufbau und der Tätigkeit der obersten Staatsorgane. Verfas- 294Alois 
Ospelt 95 LVo 15. u. 23.9.1995. 96 LVo 2.6.1993 u. 23.9.1995. 97 LVo 28.9.1995. 98 LVo 11.4.1997. 99 LVo 12., 15. u. 22.4.1997. 100 LVo 23., 24. 4., 2., 3. u. 7.5.1997. 101 LVo 12., 13. u. 15.5.1997. 102 LVo 4.6., 29.10. u. 27.11.1997.
	        

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