schliesslich das Gesetzespaket über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare dar,56wobei das ABGB hier vor allem im Erbrecht von Änderungen und Ergänzungen betroffen war. Die Vor- gangsweise bei den angeführten Reformschritten entsprach der mittler- weile akzeptierten und weitgehend perfektionierten Rezeptionspraxis, der vorwiegend österreichisches und schweizerisches Recht als Grund- lage dienen. 252Elisabeth
Berger 56 Gesetz vom 16. 3. 2011 über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare, lLBGl. Nr. 350. Zeitgleich damit trat das Gesetz vom 16. 3. 2011 über die Abänderung des ABGB, lLGBl. Nr. 366, in Kraft.