Volltext: Beiträge zum liechtensteinischen Recht aus nationaler und internationaler Perspektive

Abkommen über die Personenfreizügigkeit36, den Luftverkehr37, den Landverkehr38, den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen39, den Abbau technischer Handelshemmnisse40, das öffentliche Beschaffungs- wesen41und die Forschung42wurden 1999 unterzeichnet und 2000 in der Volksabstimmung mit 67 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen. Am 26. Oktober 2004 unterzeichneten die Vertragsparteien die «Bilateralen Abkommen II» zwischen der Schweiz und der EU. Diese dehnten die Zusammenarbeit mit der EU auf weitere zentrale politische Bereiche aus. Von den nicht miteinander verknüpften Abkommen wurde gegen die Abkommen Schengen/Dublin (Aufhebung der Perso- nenkontrollen an den Binnengrenzen und Ausgleichsmassnahmen zur Stärkung der inneren Sicherheit; Verteilung von Asylsuchenden auf die Dublin-Staaten) das Referendum ergriffen. Das Volk nahm das Abkom- men am 5. Juni 2005 an. 2009 beschloss es auf ein ergriffenes Referen- dum hin die Weiterführung der Personenfreizügigkeit sowie deren Aus- dehnung auf Bulgarien und Rumänien. 2010 unterzeichnete die Schweiz das Bildungsabkommen mit der EU. Die zukünftige Agenda hinsichtlich des bilateralen Wegs der Schweiz ist unklar, weil die Europäische Union weiteren bilateralen Verhandlungen kritisch gegenübersteht. Für Liech- tenstein zeigt sich die Lage etwas komfortabler, da der EWR als Ein- richtung trotz der geringen EFTA-Mitgliederzahl (ausser Liechtenstein sind nur noch Norwegen und Island dabei) nach wie vor unbestritten ist. Freilich lassen sich über dessen Zukunft ebenso wenig Aussagen machen. 24Andreas 
Kley 36 SR 0.142.112.681. 37 SR 0.748.127.192.68. 38 SR 0.740.72. 39 SR 0.916.026.81. 40 SR 0.946.526.81. 41 SR 0.172.052.68. 42 SR 0.420.513.1.
	        

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