Volltext: Beiträge zum liechtensteinischen Recht aus nationaler und internationaler Perspektive

langen Zeitraum wechselte die Intensität der Beziehungen zwischen den beiden Zivilgesetzbüchern von engster Anlehnung bis hin zu gänzlicher Abwendung und neuerlicher schrittweiser Annäherung. Die in der fol- genden Darstellung in den Blick genommene Periode von 1938 bis 1945 bedeutete zunächst eine Phase der Abwendung vom österreichischen ABGB. Wie zu zeigen sein wird, werden die in der Zeit des Nationalso- zialismus erfolgten Abänderungen des österreichischen ABGB – auf dessen Ehe- und Familienrecht der Fokus der Betrachtung liegt – das liechtensteinische ABGB nicht unberührt lassen. Dies erfolgt allerdings zeitversetzt und in einer Weise, die dem Charakter des liechtensteini- schen Privatrechts als «Mischrecht» 
entspricht. I.Das ABGB als verbindendes Element Die 1812 erfolgte Übernahme österreichischen Justizrechts4stand in engem Zusammenhang mit der von Fürst Johann I. kurz nach seinem Regierungsantritt in Angriff genommenen Modernisierung des Landes und der Neugestaltung seiner Verfassung und Verwaltung.5Für eine enge Anlehnung an Österreich und dessen Rechtsordnung sprachen zum einen das traditionell enge Naheverhältnis des Hauses Liechten- stein zum Kaisertum Österreich und zum anderen das Bestreben des Regenten, in seinem gesamten Herrschaftsbereich ein einheitliches Recht zu haben. Dafür war die Anpassung der liechtensteinischen Rechtslage an das in der Habsburgermonarchie geltende Recht erforderlich.6 In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gestaltete sich das auf den gemeinsamen Gesetzen beruhende Naheverhältnis zwischen den beiden Staaten besonders eng, weil ab 1819 alle in Österreich zu den rezipier ten 236Elisabeth 
Berger 4 Zugleich wurden auch die österreichische Allgemeine Gerichtsordnung von 1781 und Österreichs Strafgesetzbuch von 1803 rezipiert. 5 Dazu im Detail: Georg Schmidt, Fürst Johann I. (1760–1836): «Souveränität und Modernisierung» Liechtensteins, in: Volker Press / Dietmar Willoweit (Hrsg.), Liechtenstein – Fürstliches Haus und staatliche Ordnung. Geschichtliche Grundla- gen und moderne Perspektiven, 2. Aufl. Vaduz-München 1988, S. 383 ff. 6 Vgl. zum Folgenden ausführlich Elisabeth Berger, Rezeption im liechtensteinischen Privatrecht unter besonderer Berücksichtigung des ABGB, 2. Aufl. Wien-Münster 2011, S. 15 ff.
	        

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