Volltext: Beiträge zum liechtensteinischen Recht aus nationaler und internationaler Perspektive

Schweiz hingegen strebte ein stabiles Freihandelsabkommen mit der EWG an, welches dann tatsächlich ausgehandelt werden konnte und 1972 in der Volksabstimmung mit 73 Prozent Ja-Stimmen angenommen wurde.30Die Schweiz verfolgte mit dem Abkommen die Strategie, einer- seits am europäischen Integrationsprozess partizipieren zu können, ohne auf der anderen Seite die nationalstaatliche Souveränität aufgeben zu müssen. Liechtenstein befand sich im Zoll- und Wirtschaftsgebiet der Schweiz und nahm daran gleichermassen teil. Durch das Freihandelsabkommen hatte die Schweiz Zugang zu ihren wichtigsten europäischen Handelspartnern. Die Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes durch die Einheitliche Europäische Akte 1985 zeigte aber die Gefahr politischer und wirtschaftlicher Isola- tion der Schweiz in Europa auf. Eine aktivere Europapolitik der Schweiz musste die Folge sein.31Deshalb wurde vom Bundesrat die Initiative zur Schaffung eines europäischen Wirtschaftsraums (1984 erstmals formu- liert und 1989 vom damaligen EG-Kommissionspräsidenten wieder ins Spiel gebracht) dankbar aufgegriffen. Der EWR sollte die vier Freiheiten (freier Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital) des EG-Binnenmarktes auf die EFTA-Staaten ausweiten. Die Verhandlun- gen wurden aber dadurch kompliziert, dass nicht nur ein Ausgleich zwi- schen EG- und EFTA-Interessen gefunden werden musste, sondern auch innerhalb der EFTA-Staaten unterschiedliche Interessen im Spiel waren; verschiedene EFTA-Staaten hatten ihr Ziel eines EG-Beitritts erklärt. 1991 konnten die Verhandlungen zum EWR zum Abschluss gebracht werden, das Resultat entsprach aber nur noch teilweise den schweizerischen Vorstellungen.32Dazu kam, dass sich 1989 bis 1991 mit dem Zusammenbruch des Ostblocks das weltpolitische Umfeld Europas und der Schweiz dramatisch verändert hatte. Der Bundesrat stellte 1992 ein Beitrittsgesuch zur Europäischen Union.33Dieses Gesuch nahm die 22Andreas 
Kley 30 AS 1972 3115, in Kraft 1. 1. 1973; SR 0.632.401. 31 Vgl. den Bericht des Bundesrates über die Stellung der Schweiz im europäischen Integrationsprozess vom 24. 8. 1988, BBl 1988 III 249. 32 Vgl. BBl 1992 IV 1. 33 Vgl. den Bericht des Bundesrates über einen Beitritt der Schweiz zur Europäischen Gemeinschaft vom 18. 5. 1992, BBl 1992 III 1185. Dieses Gesuch mag für die Ableh- nung des EWR ausschlaggebend gewesen sein, vgl. Simon Gemperli, Kurzschluss im Bundesratszimmer mit Folgen, in: NZZ vom 19. 5. 2012, Nr. 115, S. 11.
	        

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