Volltext: Beiträge zum liechtensteinischen Recht aus nationaler und internationaler Perspektive

des Europarates unterzeichnet und nahmen in den letzten dreissig Jah- ren aktiv an den einzelnen Projekten und Vertragswerken teil. Der Beitritt Liechtensteins zum Europarat stellte eine ausseror- dentlich wichtige politische Wendemarke dar. Bislang war den Kleinstaa- ten die Mitgliedschaft in internationalen Organisationen verwehrt wor- den,16da ihre Kleinheit mit mangelnder Staatlichkeit identifiziert wurde. Nach der Auflösung des Deutschen Bundes befand sich Liechtenstein völkerrechtlich in einer Zwischenwelt. Paul Laband schrieb in seinem Staatsrecht des Deutschen Reiches, dass die «Existenz eines souveränen Gemeinwesens wie Liechtenstein eine Ironie des Staatsbegriffes» sei.17In diesem Sinn scheiterte der Beitrittswunsch von Liechtenstein an den Völ- kerbund. Liechtenstein war der erste Kleinstaat mit weniger als 100000 Einwohnern, der in den Europarat aufgenommen wurde. Der Aufnahme gingen lange Debatten und strategische Überlegungen voraus.18Nach diesem Wendepunkt begann sich Liechtenstein aussenpolitisch selbst- ständiger zu bewegen, nachdem die internationale Staatengemeinschaft anerkannt hatte, dass Kleinstaaten wie Staaten zu behandeln waren. Der UNO-Beitritt erfolgte 1990 problemlos und Jahre vor der Schweiz; Kleinstaaten stand ihre Kleinheit nicht mehr im Wege. Der Schweiz war die Staatlichkeit wegen ihrer Kleinheit nie abge- sprochen worden; ihrem internationalen Engagement standen indessen eher innenpolitische Gründe sowie ein ausgeprägt selbstbezogenes Eigenverständnis entgegen. Ursprünglich war die Aussenpolitik eine monarchische Angelegenheit und die Schweiz empfand ein Gefühl der Fremdheit gegenüber Monarchen. Das Umfeld der Schweiz war bis zum Ersten Weltkrieg monarchisch geprägt; die Bundesbehörden blieben aussenpolitisch auf Distanz, pflegten zunächst keine Staatsbesuche und nur wenige diplomatische Kontakte. Der erste inoffizielle Staatsbesuch fand 1873 statt. Der Schah von Persien weilte in Paris und hatte sich durch Selbsteinladung Zutritt zur Schweiz verschafft. 18Andreas 
Kley 16 Siehe die zahlreichen Beispiele seit 1920 bei Andreas Müller, Zum Jubiläumsjahr 2010: Liechtenstein in der organisierten Staatengemeinschaft. Zugleich ein Beitrag zur Rolle des Kleinstaats in den internationalen Organisationen, LJZ 2010, S. 77 ff. 17 I. Band, 2. Aufl., Freiburg i. Br. 1888, S. 6 Anm. 3. 18 Leni Fischer, Liechtenstein und der Europarat: Geschichte und Perspektiven, LJZ 1999, S. 12 ff., S. 14 f. m. w. H.
	        

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