Volltext: Beiträge zum liechtensteinischen Recht aus nationaler und internationaler Perspektive

Angelegenheiten durch die Behörden sowie relativ niedrige Staatsquoten und eine geringe Verschuldung der öffentlichen Hand begünstigen, wäh- rend die Volksvertreter eher der Versuchung von «Beglückungsvorla- gen» (Theodor von Eschenburg), ja sogar einer sich selbst begünstigen- den Kastenbildung zu erliegen scheinen. In der Schweiz ist das Finanz- referendum, das zwar nicht der Bund, aber alle Kantone kennen, ein «Sparinstrument» par excellence. In Deutschland haben die Finanzpro- bleme angesichts der Eurokrise andere, schwindelerregende Dimensio- nen angenommen, und was ich bisher sagte, mag vor dem neuesten, finanzpolitischen Hintergrund vielleicht als idyllisch vorkommen. Den- noch glaube ich, dass mehr Demokratie Deutschland davor hätte bewah- ren können, in unermessliche Verschuldung abzugleiten, und es ist mei- nes Erachtens ein grosses Verdienst des Bundesverfassungsgerichts, hier zumindest einer weitestgehenden Erosion der finanzpolitischen Kompe- tenzen des Bundesparlamentes einen Riegel geschoben zu haben. III.Direkte Demokratie in der Schweiz: Modell, aber korrekturbedürftig Die direkte Demokratie hat sich in der Schweiz im Grossen und Ganzen bewährt. Sie ist Teil der Identität des Landes, seiner «raison d’être». Sie kann aus der Schweiz nicht weggedacht werden. Sie hat beachtliche Resultate produziert. Ich denke etwa an folgende Reformen des Staats- systems, die ihren Ursprung in bahnbrechenden Volksinitiativen hatten: –Einführung des Proporzsystems für die Wahl des Nationalrates (1919); –Abschaffung des im Zweiten Weltkrieg bestehenden Vollmachten- regimes und «Rückkehr zur Demokratie» (1947); –Entstehung des Kantons Jura (1979), der aus einer in der Geschichte des Selbstbestimmungsrechts einmaligen, fast uhrwerk- mässig ablaufenden Kaskade von Plebisziten hervorgegangen ist; –Beitritt zu den Vereinten Nationen (2002): eine Initiative, die mass- geblich auch von Studentinnen und Studenten getragen war. Interessant ist auch etwa, dass Projekte wie die Neugestaltung des Bahn- hofes von Zürich trotz vieler Fragwürdigkeiten nie zu politischen Zer- reissproben führten. Ein Grund war wohl, dass einzelne Teilentscheide 113 
Sine ira et studio oder: cum ira et studio
	        

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