II.Volksrechte in Deutschland? Eine Herausforderung Die «Stimme des Volkes», welche die Demokratie zum Ausdruck brin- gen soll, kann sich verschieden äussern: «direkt» oder durch staatliche Organe «repräsentiert».8Die meisten Verfassungen der Welt sind «reprä- sentativ», nur wenige sind dagegen auf nationaler Ebene «direkt»-demo- kratisch gestaltet. Als Paradebeispiel des ersten Typus sei die Bundesre- publik Deutschland (auf Bundesebene), als eines des zweiten Typs nach- folgend die Schweiz genannt. Ich versuche hier – mit gebotener Zurückhaltung – die Thesen zu vertreten, dass es an der Zeit wäre, dass sich die Bundesrepublik ver- mehrt direkt-demokratisch konstituiert, sich die Demokratie «demokra- tisiert». Ich glaube, dass dadurch die Akzeptanz der politischen Ent- scheidungen in Deutschland erhöht würde. Bisherige Anläufe, direkt-demokratische Institutionen ins Grund- gesetz einzufügen, sind gescheitert.9Hauptargument gegen solche Reformen waren – so wird fast refrainartig wiederholt – schlechte Erin- nerungen an die Weimarer Zeit. Die Verfassunggebende Nationalver- sammlung hatte seinerzeit, 1919, als «Korrektiv gegen einseitige Parla- mentsherrschaft und Parteiherrschaft», Beteiligungsrechte des Volkes an der Gesetzgebung vorgesehen, die aber nie richtig zum Tragen kamen. Heute liegt Weimar weit zurück. Deutschland ist aber, um mit den Wor- ten von Georges Burdeau zu sprechen, noch immer mehr eine «démo- cratie gouvernée» als eine «démocratie gouvernante». Es schiene mir, aus der Perspektive eines Aussenstehenden, richtig, im deutschen Staatsrecht die direkt-demokratischen Elemente auszubauen, um auf diese Weise die Akzeptanz politischer Entscheide zu erhöhen. Was für Gründe könnten nun dafür sprechen, den Status quo zu ändern? Ich nenne vier Gesichts- punkte, und viele mehr liessen sich anführen. 110Daniel
Thürer 8 Näheres bei Daniel Thürer, Deliberative Demokratie und Abstimmungsdemokratie – Zur Idee der demokratischen Gerechtigkeit im europäisch-staatlichen Spannungs- feld, in: ders., Kosmopolitisches Staatsrecht – Grundidee Gerechtigkeit, Band 1, Zürich und Berlin 2005, S. 41 ff. 9 Vgl. hierzu Hans Herbert von Arnim, Volksparteien ohne Volk – Das Versagen der Politik, 2. Aufl., München 2009, S. 359 ff.; Otmar Jung, Grundgesetz und Volksent- scheid – Gründe und Reichweite der Entscheidungen des Parlamentarischen Rates gegen Formen direkter Demokratie, Opladen 1994.