Volltext: Beiträge zum liechtensteinischen Recht aus nationaler und internationaler Perspektive

preisträger», aber viele waren mit dem Instinkt ausgestattet, relativ ver- nünftige, sinnvolle Entscheide zu treffen für die Gestaltung ihrer alltäg- lichen, realen Lebenswelt. Das zweite Grunderlebnis, das seinerzeit mein Demokratiever- ständnis beeinflusste, geht auf die 68er-Zeit zurück. Ich gehörte in unse- rer Gemeinde einem Zirkel von Studenten, zum Teil studentischen Funktionären, an, die fasziniert Marcuse lasen, viel über Dutschke dis- kutierten, fieberhaft die Studentenrevolten in Paris verfolgten. Wir waren der Meinung, dass unsere Gemeinde wie der Staat insgesamt von Machenschaften unsichtbarer Eliten von Machthabern geleitet war, und wir klagten das System der «Ausbeutung» in einer Gemeindeversamm- lung an, dies im Namen der «Arbeiter» und anderer «Unterdrückter». Der Gemeindepräsident («Hauptmann» genannt), selbst ein Industriel- ler, fand, dass wir mit unseren Attacken die «falsche Adresse» gewählt hätten, und er lud uns – entwaffnend – zur Mitwirkung in einer Bürger- kommission ein, welche die Schaffung eines Gemeindeparlaments und einer Gemeindezeitung prüfen solle, um so mit vereinten Kräften dem Unwesen des geheim wirkenden «Establishment» auf den Leib zu rücken. Meine Lehre aus dieser Erfahrung war, wie heilsam, wirklich- keitsnah und gerechtigkeitsfördernd es ist, den Weg von der Ideologie zur Institution zu beschreiten.109 
Sine ira et studio oder: cum ira et studio der darauf gesetzt ist. Desgleichen soll er von keinem Fürsten noch Herrn keinerlei besondere Pension, Schenkung oder Gaben nehmen, denn in den Landsäckel.» Der regierende Landammann spricht mit erhobenen Schwurfingern dem stillste- henden Landammann die folgende Schwurformel nach: «Das hab ich wohlverstanden, wie es mir vorgelesen und eröffnet worden ist. Das will ich wahr und stets halten, treulich und ungefährlich. Also bitte ich, dass mir Gott und die Heiligen helfen. Amen.» Der regierende Landammann verliest folgende Eidesbelehrung: «Ebenso sollen die Landleute hinwiederum schwören, die Ehre Gottes, die Ehre des Landammanns und des Landes Nutz und Ehre zu fördern und den Schaden zu wen- den und ein Ammann und dessen Gericht und Rat zu schirmen, dem Ammann und seinen Boten gehorsam zu sein, wozu jedermann aufgefordert wird, dass er es halte und ein Genüge leiste nach besten Kräften. Es sollen die Landleute auch in den Eid nehmen und schwören, dass sie von keinem Fürsten noch Herrn keine besondere Pension, Schenkungen, Miet oder Gaben nehmen wollen, es sei denn in den Land- säckel.» Die Landleute sprechen mit erhobenen Schwurfingern dem regierenden Landam- mann die folgende Schwurformel nach: «Das hab ich wohl verstanden, wie es mir vorgelesen und eröffnet worden ist. Das will ich wahr und stets halten, treulich und ungefährlich. Also bitte ich, dass mir Gott und die Heiligen helfen. Amen.»
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.