Volltext: Besteuerung von natürlichen Personen im Fürstentum Liechtenstein

BESTEUERUNG VON NATÜRLICHEN PERSONEN IM FL 
7 iu HOCHSCHULE Vermégens- und Erwerbssteuer/Simulation Flat-Rate-Tax 
LIECHTENSTEIN 
5 Schlussfolgerungen 
5.1 Erkenntnisse aus der Analyse der Vermógens- und Erwerbs- 
steuer 
Durch die Untersuchung der Vermógens- und Erwerbssteuer im Steuerjahr 
2005 der Gemeinde Ruggell konnten folgende Erkenntnisse gewonnen 
werden: 
1) Die Steuereinnahmen für das Steuerjahr 2006 müssten aufgrund 
von Berechnungen, mit dem arithmetischen Mittel der Einwohner 
und Anzahl Veranlagungen, deutlich über dem budgetierten Wert 
liegen 
2) Jede vierte Steuerveranlagung ergibt eine Nullrechnung 
3) Die Verheirateten generieren mehr als 5196 der Einnahmen aus die- 
ser Steuerart. Die Alleinstehenden kommen auf einen Drittel. Den 
Rest machen die Rentner und sonstige Veranlagungen aus. 
4) 80% des steuerbaren Erwerbs kommt aus einer unselbstándigen Tä- 
tigkeit. Bescheidene 5% des steuerbaren Erwerbs macht die 
selbständige Tätigkeit von Steuerpflichtigen aus. Pensionen und Ver- 
sicherungsleistungen stehen mit 12% an zweiter Stelle 
5) Nur gerade 31% der Steuerveranlagungen weisen ein steuerbares 
Inlandvermögen aus und unterstehen deshalb der Vermögenssteuer 
6) Das steuerbare Vermögen der Steuerpflichtigen in Ruggell liegt un- 
ter der landesweiten Betrachtung, es hat sich dennoch rasant 
entwickelt 
7) Die Aufhebung der Vermögenssteuer in der aktuellen Gesetzgebung 
hätte einen grossen Verlust an Steuereinnahmen zur Folge. Selbst in 
der Gemeinde Ruggell, mit im Liechtensteiner Vergleich wenig ver- 
mögenden Steuerpflichtigen, würde das Steueraufkommen im 
Bereich der Vermögens- und Erwerbssteuer um knapp 19% geringer 
sein. In Zahlen ausgedrückt sind dies CHF 0.58 Mio. 
78
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.