BESTEUERUNG VON NATÜRLICHEN PERSONEN IM FL
7 iu HOCHSCHULE Vermügens- und Erwerbssteuer/ Simulation Flat-Rate-Tax
LIECHTENSTEIN
6) Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen mit demselben Steuersatz.
Steuerpflichtige mit niedrigerem Einkommen profitieren vom pau-
schalen Personenabzug.
4.3.2 Zielsetzung und Ausgangslage
Neben den genannten Vorteilen im vorigen Kapitel ist die primare Zielset-
zung des neuen Modells, dass die Einnahmen aus einer neuen
Einkommenssteuer für Land und Gemeinden nicht geringer werden. Die
folgende Konzeption orientiert sich an den Einnahmen für das Steuerjahr
2005 für die Gemeinde Ruggell sowie deren Anteil an der Landessteuer.
Die Steuereinnahmen der Gemeinde Ruggell waren CHF 3.05 Mio. Zur
Vereinfachung wird von einem Wert von drei Millionen für die Gemeinde-
steuer ausgegangen. Auf die Landessteuer fallen somit eineinhalb
Millionen. Die Gesamtsteuerbelastung betraágt viereinhalb Millionen.
Ein weiteres Ziel ist es den Mittelstand keinesfalls mehr zu belasten. Die
Steuerbelastung für Familien mit mittleren Einkommensverhaltnissen soll
keine hóhere Steuerbelastung erfahren.
4.3.3 Anknüpfungspunkte und Veránderungen zur aktuellen Ge-
setzgebung
Die aktuellen zwei vorgestellten Konzepte zu einer Flat-Rate-Tax sowie die
Analyse der Vermógens- und Erwerbssteuer im vorigen Kapitel dienen
dem Autor für ein neues Modell für Liechtenstein. Der Autor setzt für sein
Steuerkonzept 2010 folgende Schwerpunkte und Veránderungen:
1) Von der Vermógenssteuer wird abgekommen. Gründe dafür sind die
mangelnde Deklaration der Steuerpflichtigen und ihre Anreize zur
Steuerhinterziehung. Die Vermógenssteuer hat im internationalen
Steuerrecht abnehmenden Charakter.
2) Die entgehenden Steuereinnahmen müssen mit einer Neueinführung
von Zins-, Dividenden und Mietertrágen abgefangen werden. Das
Problem der Deklarationspflicht verschiebt sich allerdings auf diese
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