Volltext: Besteuerung von natürlichen Personen im Fürstentum Liechtenstein

BESTEUERUNG VON NATÜRLICHEN PERSONEN IM FL 
7 iu HOCHSCHULE Vermügens- und Erwerbssteuer/ Simulation Flat-Rate-Tax 
LIECHTENSTEIN 
6) Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen mit demselben Steuersatz. 
Steuerpflichtige mit niedrigerem Einkommen profitieren vom pau- 
schalen Personenabzug. 
4.3.2 Zielsetzung und Ausgangslage 
Neben den genannten Vorteilen im vorigen Kapitel ist die primare Zielset- 
zung des neuen Modells, dass die Einnahmen aus einer neuen 
Einkommenssteuer für Land und Gemeinden nicht geringer werden. Die 
folgende Konzeption orientiert sich an den Einnahmen für das Steuerjahr 
2005 für die Gemeinde Ruggell sowie deren Anteil an der Landessteuer. 
Die Steuereinnahmen der Gemeinde Ruggell waren CHF 3.05 Mio. Zur 
Vereinfachung wird von einem Wert von drei Millionen für die Gemeinde- 
steuer ausgegangen. Auf die Landessteuer fallen somit eineinhalb 
Millionen. Die Gesamtsteuerbelastung betraágt viereinhalb Millionen. 
Ein weiteres Ziel ist es den Mittelstand keinesfalls mehr zu belasten. Die 
Steuerbelastung für Familien mit mittleren Einkommensverhaltnissen soll 
keine hóhere Steuerbelastung erfahren. 
4.3.3 Anknüpfungspunkte und Veránderungen zur aktuellen Ge- 
setzgebung 
Die aktuellen zwei vorgestellten Konzepte zu einer Flat-Rate-Tax sowie die 
Analyse der Vermógens- und Erwerbssteuer im vorigen Kapitel dienen 
dem Autor für ein neues Modell für Liechtenstein. Der Autor setzt für sein 
Steuerkonzept 2010 folgende Schwerpunkte und Veránderungen: 
1) Von der Vermógenssteuer wird abgekommen. Gründe dafür sind die 
mangelnde Deklaration der Steuerpflichtigen und ihre Anreize zur 
Steuerhinterziehung. Die Vermógenssteuer hat im internationalen 
Steuerrecht abnehmenden Charakter. 
2) Die entgehenden Steuereinnahmen müssen mit einer Neueinführung 
von Zins-, Dividenden und Mietertrágen abgefangen werden. Das 
Problem der Deklarationspflicht verschiebt sich allerdings auf diese 
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