BESTEUERUNG VON NATÜRLICHEN PERSONEN IM FL
7 iu HOCHSCHULE Vermégens- und Erwerbssteuer/Simulation Flat-Rate-Tax
LIECHTENSTEIN
4.3 Konzept fiir eine Flat-Rate-Tax Besteuerung in Liechtenstein
4.3.1 Was spricht fiir eine Flat-Rate-Tax Besteuerung
Eine Einführung einer Flat-Rate-Tax in Liechtenstein hätte allgemeine Vor-
teile,
die in der Wissenschaft der Ökonomie verbreitet sind. Zu diesen
Vorteilen würden sich noch eigene liechtensteinische Vorzüge hinzugesel-
len. Die folgende Auflistung schildert einige Vorteile für eine Flat-Rate-Tax
Besteuerung: °
1)
2)
3)
4)
5)
Das Steuergesetz kommt ursprünglich aus dem Jahr 1961. Grosse
Reformen blieben aus. Der wachsende Steuerwettbewerb macht
auch von einem Kleinstaat mit niedrigen Steuern nicht halt. Der
Steuerwettbewerb findet bereits vor unserer Haustüre statt. Schwei-
zer Kantone unterbieten sich mit Niedrig- und Pauschalsteuern.
Die Einfachheit fördert Transparenz für die Steuerzahler. Der Steu-
erzahler benötigt weniger Zeit und Ressourcen für die jährliche
Steuererklärung. Das Sammeln von Steuerbelegen während des
Jahres würde erheblich reduziert, da nur mehr Pauschalabzüge be-
stehen.
Die geringeren Grenzsteuersätze haben zur Folge, dass der Anreiz
für eine Steuerhinterziehung geringer wird. Die Steuerhinterziehung
beziehungsweise Nichtdeklaration ist vor allem auf Vermögensseite
zu beobachten. Fraglich ob dieser Vorteil wirklich eintrifft.
Die Steuerbehörden würden in ihrer Arbeit entlastet. Die Bearbei-
tungszeit einer Veranlagung würde erheblich reduziert. Land und
Gemeinden hätten weniger Kosten für Steuerbehörden auszugeben.
Vermeidung von Grenzsteuersätzen bei hohen Einkommen und so-
mit Eliminierung von negativen Arbeitsanreizen.
69 Vgl.
Blankart (2006), S. 279 f.
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