Volltext: Besteuerung von natürlichen Personen im Fürstentum Liechtenstein

BESTEUERUNG VON NATÜRLICHEN PERSONEN IM FL 
| id HOCHSCHULE Vermógens- und Erwerbssteuer/Simulation Flat-Rate-Tax 
LIECHTENSTEIN 
sowie Ausgaben für berufliche Bildung der unterhaltenen Personen. Der 
Grundfreibetrag beläuft sich in der Endstufe auf EUR 10'000. Das Resultat 
bildet das zu versteuernde Einkommen. 
  
Einkünfte aus nichtselbständiger Erwerbstätigkeit 
+ Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit 
+ Einkünfte aus Finanzkapitalanlazen 
+  Vorsorgeeinkiinfte 
- Ausgaben für berufliche Bildung (Humankapital) 
  
=  Erwerbseinkommen (Beitrag zum Lebensemkommen) 
-  Verlustvortrag und hierauf entfallende Schutzzinsen 
  
=  Markteinkommen (Indikator der wirtschaftlichen Leistungsfáhig- 
keit) 
-  Lebensgrundbedarf 
  
—  zuversteuerndes Einkommen 
(Indikator der humanen Leistungsfihigke:t) 
  
  
  
Abb. 4.3: Ermittlung des von einer natürlichen Person zu versteuernden Einkommens” 
Der aktuelle linear-progressive Steuertarif wird durch einen einheitlichen 
Einkommenssteuersatz von 25% ersetzt. Dieser führt zu einer indirekten 
Progression, weil mit Einführung eines Grundfreibetrages die Steuerschuld 
trotz eines Einheitssatzes steigt. Die folgende Abbildung belegt die indi- 
rekte Progression. 
  
$7 Rose (2006), S. 14 
56
	        

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