Volltext: Besteuerung von natürlichen Personen im Fürstentum Liechtenstein

BESTEUERUNG VON NATÜRLICHEN PERSONEN IM FL 
7 iu HOCHSCHULE Vermügens- und Erwerbssteuer/ Simulation Flat-Rate-Tax 
LIECHTENSTEIN 
rechte Umsetzung der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit.” Das 
bedeutet nicht, dass die Besteuerung erst am Lebensende erfolgt. In je- 
dem Kalenderjahr wird das gewóhnliche Jahreseinkommen herangezogen 
und geprüft, inwiefern dieses einen Beitrag zum Lebenseinkommen ver- 
kórpert. Bei Einkünften aus Kapitaleinkommen (Zinsen) muss eine 
Mehrfachbelastung in lebenszeitlicher Betrachtung vermieden werden. 
Dies geschieht, indem Zinsen nur soweit der Besteuerung unterliegen, die 
den Betrag der marktüblichen Zinsen übersteigen (Zinsbereinigung).*?' 
Die persónliche Einkommenssteuer behandelt alle Erwerbsarten für natür- 
liche Personen gleich.? Das Modell kennt, Einkünfte aus nichtselbstándiger 
Tätigkeit, Einkünfte aus selbständiger Tátigkeit, Einkünfte aus Finanzkapi- 
talanlagen sowie Renten und andere  Vorsorgeeinkünfte. Die 
Einkunftsarten sind netto zu sehen, das heisst es kónnen beispielsweise 
bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit, die eigenen Beiträge 
für die Rentenversicherung abgezogen werden. Die erhaltenen Renten 
sind versteuernde Erwerbseinnahmen. Es kommt somit zu einer Sparbe- 
reinigung. Nach Ermittlung der Einkunftsarten kann ein Abzug für 
Ausgaben für die berufliche Bildung (Humankapital) getätigt werden.“ Es 
entsteht das Erwerbseinkommen. Interpretiert kann es werden, als ein im 
Kalenderjahr belastbare wirtschaftliche Leistungsfáhigkeit des Steuer- 
pflichtigen. Verlustrücktráge, Produkt aus Steuersatz und Verlust, kónnen 
auf die nächsten Steuerjahre vorgetragen werden. Dem Markteinkommen 
kónnen noch Abzüge für den Lebensgrundbedarf vorgenommen werden. 
Sie verkórpern den sozialen Schutz des Einkommens, mit welchem der 
Lebensbedarf finanziert wird. Solche Abzüge sind; Grundbedarf zum 
Schutz des Konsumbedarfs, Ausgaben für Unterhaltsleistungen, Arbeit- 
nehmer und freiwillige Beitráge zur Kranken- und Pflegeversicherung 
  
53 Vgl. Petersen (2004), S. 51 f. 
9' vgl. Rose (2006), S. 9 f. 
$? vgl. Rose (2006), S. 9 f. 
$6 vgl. Rose (2006), S. 11 
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