Volltext: Besteuerung von natürlichen Personen im Fürstentum Liechtenstein

BESTEUERUNG VON NATÜRLICHEN PERSONEN IM FL 
7 iu HOCHSCHULE Vermügens- und Erwerbssteuer/ Simulation Flat-Rate-Tax 
LIECHTENSTEIN 
Leistungsfórderung genannt. Leistungsfáhige Steuerpflichtige, die willig 
sind Steuern zu bezahlen sollen entlastet werden. Die Investitionsfôrde- 
rung als dritter Kernpunkt soll volkswirtschaftliche Anreize bieten. Das 
heisst, dass renditeorientiertes Vermógen, im Gegensatz zu brachliegen- 
dem Kapital bevorzugt wird." Mit diesen Zielen soll vor allem der 
Mittelstand entlastet werden. 
Die Besteuerung natürlicher Personen setzt sich zusammen aus Lohn und 
Rente minus Sozialleistungen, einer Soll-Kapital-Rendite auf das Vermó- 
gen sowie den Nettoerträgen aus selbständiger Tátigkeit.^ Das Modell 
arbeitet nicht mit einem Steuersatz. Es gelten mindestens zwei Einheitsta- 
rife. Der erste Teil des Einkommens wird mit einem tieferen, der zweite 
mit einem hóhern Satz versteuert. Gibt es aufgrund eines hohen Einkom- 
mens einen dritten Tarif, ist dieser wiederum hóher. Die Abstufung der 
Einheitstarife soll die Solidaritát zwischen den verschiedenen Steuerzah- 
lenden fórdern. Das Modell sieht einige wenige Einheitsabzüge vor:?? 
Berufstätigen-Pauschalabzug für Unselbständige 
e Berufstätigen-Pauschalabzug für Selbständige 
e Unterstützungspflichtigen-Pauschalabzug (Familienentlastung) 
e Rentner- und Invaliden-Pauschalabzug 
e Gemeinnützigen-Abzug 
Die aktuelle Vermôgenssteuer soll aufgelôst werden.” Sie wird ersetzt 
durch die Soll-Kapitalrendite-Besteuerung. Die Vermógensertráge werden 
auf Basis einer Soll-Kapitalrendite veranlagt. Sie entspricht den Zinsen des 
inláàndischen Geldmarkts mit Laufzeit 2 bis 5 Jahre. Sie ist Teil des Brutto- 
  
Vgl. FDP (2007), S. 3 
Vgl. FDP (2007), S. 3 f. 
Vgl. FDP (2007), S. 4 f. 
Vgl. FDP (2007), S. 5 
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