Volltext: Besteuerung von natürlichen Personen im Fürstentum Liechtenstein

BESTEUERUNG VON NATÜRLICHEN PERSONEN IM FL 
7 HOCHSCHULE Vermögens- und Erwerbssteuer/ Simulation Flat-Rate-Tax 
LIECHTENSTEIN 
2.1.2Gliederung der Vermögenssteuer 
Steuerpflichtig ist das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermógen 
zum Zeitpunkt 31.12. des jeweiligen Jahres. Ehegatten werden gemein- 
sam besteuert, inklusive der Vermógensverháltnisse ihrer minderjährigen 
Kinder. Auslándische Grundstücke sind anzugeben. Es gilt ein Vermógens- 
freibetrag von CHF 70'000 für einzeln Steuerpflichtige sowie CHF 140'00 
für gemeinsam steuerpflichtige Ehepaare. Die folgende Tabelle erläutert 
die verschiedenen Arten von Vermógen welche steuerpflichtig sind.! Die 
jeweiligen Ziffern entsprechen denjenigen auf den Steuerformularen. Un- 
ter dem Titel ,Bemerkungen und Praxisanwendungen" sind Erläuterungen 
angegeben sowie praxisbezogene Hinweise und Eigenheiten der Steuerar- 
ten und deren Behandlung. 
  
Ziffer | Steuerart Bemerkungen und Praxisanwendungen 
  
1.1 Grundeigentum in FL Diese Position wird im  Katasterverzeichnis der 
Gemeinden geführt. Die Bauten werden geschätzt 
und abgeschrieben. Die Grundstückspreise entspre- 
chen historischen Werten, welche keine Anpassung 
mehr fanden. Der Quadratmeterpreis eines Grund- 
stückes in der Wohnzone liegt bei circa CHF 1.00. 
  
1.2 Grundeigentum im . Aus- | Im Regelfall ein Steuerwert festgelegt durch eine 
land ausländischen Behörde. Der Steuerwert von óster- 
reichischen Liegenschafen wird in der Praxis 
vervierfacht. 
  
2.1 Aktiven in inländischen | Sie ergibt sich aus den Bilanzen der Steuerpflichti- 
Betriebsstätten gen. Steuerpflichtige mit eigenem Gewerbe sind 
verpflichtet eine Bilanz der Erklärung beizugeben. 
  
2.2 Vermögen an inländischen | Es gelten die gleichen Bestimmungen wie unter 2.1. 
Kollektiv- und Komman- | Spielt in der Praxis kaum eine Rolle. 
ditgesellschaften 
  
  
2.3 Vermögen im  landwirt- | Auf einem separaten Einlageblatt Nr.51 werden 
schaftlichen Betrieb Vermögen im landwirtschaftlichen Betrieb dekla- 
  
  
  
  
H Vgl. FL-Steuerverwaltung interne Wegleitung, Abschnitt steuerpflichtiges Vermógen (2007), S. 
1-25 
15 
 
	        

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